Von der Krankenkasse übernomemner Lipödem OP Eingriff

Lipödem OP: Bezahlt nun die Krankenkasse?

Inhaltsverzeichnis

Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die ausschließlich Frauen betrifft. Typischerweise lagert sich das krankhafte Fettgewebe symmetrisch an den Beinen, Hüften und/oder Oberarmen ab. So besteht eine deutliche Disproportion zwischen Stamm und Extremitäten, was nicht nur optisch belastend ist, sondern vor allem mit erheblichen Beschwerden wie Druckempfindlichkeit, Spannungsgefühlen, Neigung zu Blutergüssen und zunehmender Bewegungseinschränkung einhergeht.

Ein Lipödem ist nicht mit Übergewicht gleichzusetzen – es handelt sich um eine eigenständige Erkrankung, die in ihrem Verlauf fortschreiten kann. Nichtoperative Behandlungen wie regelmäßige Lymphdrainage, Kompressions- und Bewegungstherapie bewirken eine Reduzierung der Flüssigkeitseinlagerungen in den betroffenen Bereichen, lindern die Beschwerden und verlangsamen das Fortschreiten des Lipödems. Das krankhaft vermehrte Fettgewebe wird so aber nicht reduziert. Ein nachhaltiger Behandlungserfolg lässt sich nur durch eine Lipödem OP mit einer gründlichen Absaugung der Fettzellen erzielen.

Lipödem OP Kosten: Erstattung durch die Krankenkasse – der aktuelle Stand 2025

Obwohl das Absaugen des Lipödems die einzige Möglichkeit ist, das krankhaft vermehrte Fettgewebe zu reduzieren und die belastenden Symptome effektiv zu therapieren, konnten sich bislang nur sehr wenige Frauen die Kosten für einen solchen Eingriff erstatten lassen.

Im Jahr 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzteverbänden und Kliniken zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024 beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem ab Stadium 3 unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Am 17. Juli 2025 gab es nun einen neuen Beschluss des G-BA zum Lipödem. Er verspricht, worauf viele Frauen schon lange gehofft haben: Die Liposuktion beim Lipödem in den Stadien 1 bis 3 wird unter bestimmten Bedingungen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Auch in den früheren Stadien ist eine Erstattung nun also grundsätzlich möglich. Die Regelung tritt voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft.

Lipödem über Krankenkasse behandeln: Welche Bedingungen müssen für eine Kostenerstattung erfüllt sein?

Was die betroffenen Frauen hoffnungsvoll stimmt, entpuppt sich jedoch beim näheren Hinsehen (weiterhin) als ein Weg mit Hindernissen. Die Kriterien, die für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen, sind im Einzelnen:

Diagnose und OP-Indikation: Vier-Augen-Prinzip

Der Facharzt, der die Diagnose stellt, darf den Eingriff nicht selbst durchführen („Vier-Augen-Prinzip“). Das heißt: Die Betroffenen wenden sich für die Diagnose zunächst an

Für die Diagnose wird die Patientin zu ihrer Krankheitsgeschichte befragt und körperlich nach bestimmten Merkmalen untersucht, anhand deren es möglich ist, das Lipödem beispielsweise von einer Lipohypertrophie oder einem Lymphödem zu unterscheiden. Nicht immer einfach ist die Abgrenzung zu Übergewichtigkeit und Adipositas. Klarheit bringt hier eine Diät: Bleibt das Missverhältnis zwischen den unteren Extremitäten und dem Rumpf trotz Gewichtsabnahme bestehen, weist das auf ein Lipödem hin.

Erst sechs Monate nach der Diagnosestellung darf ein weiterer Arzt die Indikation für den operativen Eingriff stellen und die Fettabsaugung durchführen. Die operative Therapie eines Lipödems gehört in die Hände eines Plastischen Chirurgen, der besondere Erfahrungen in der Lipödembehandlung durch Liposuktion bzw. Megaliposuktion nachweisen und eine kurzstationäre Überwachung gewährleisten kann.

Konservative Therapie und stabiles Gewicht

In den sechs Monaten zwischen Diagnose und OP-Indikation müssen kontinuierlich ärztlich verordnete konservative Therapien durchgeführt werden. Wenn diese die Beschwerden nicht hinreichend lindern können und es zudem in dieser Zeit nicht zu einer Gewichtszunahme kommt, darf der Eingriff stattfinden.

BMI und WHtR: keine Kostenübernahme bei schwerer Adipositas

Wenn zugleich eine schwere Adipositas mit extrem vergrößerten Fettdepots vorliegt, lässt sich kein ausreichender OP-Effekt in Bezug auf ein Lipödem erzielen. In diesem Fall ist zunächst eine Gewichtsreduktion anzuraten. Das berücksichtigt auch die neue Regelung des G-BA:

Arzt mit Kassenzulassung

Eine weitere Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse ist, dass ein Arzt mit Kassenzulassung die Liposuktion durchführt. Die meisten in der Lipödem-OP besonders erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzte – diejenigen mit dem Schwerpunkt Plastisch-Ästhetische Chirurgie – sind aber in Privatpraxen und -kliniken tätig und können entsprechend ihre Leistung nicht mit der Krankenkasse abrechnen.

Bitte beachten Sie: Auch unsere Praxis ist eine reine Privatpraxis mit höchsten medizinischen und ästhetischen Standards. Wir verfügen also über keine Kassenzulassung. Das heißt für Sie: Bei uns können Sie eine Lipödem Behandlung nicht als Kassenleistung, sondern nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Sie profitieren bei uns allerdings von zahlreichen Leistungen, die für ein überzeugendes Ergebnis in Bezug auf Schmerzfreiheit und Ästhetik unabdingbar sind und von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt werden.

Apropos Erfahrung: Wie sieht es bei der Lipödem Behandlung als Kassenleistung mit Qualitätsstandards aus?

Die operative Lipödem-Therapie besteht in einer großvolumigen und technisch äußerst anspruchsvollen Fettabsaugung. Damit der Eingriff schonend verläuft und ein optimales Ergebnis für die Patientin erzielt, muss der Operateur viele Details bei der Planung und Durchführung der OP berücksichtigen und viel Erfahrung haben. Nur bei einem Facharzt für Plastisch-Ästhetische Chirurgie ist davon auszugehen, dass er umfassend in der Liposuktion geschult ist. So verlangt der Eingriff ein harmonisches Zusammenspiel von manuellem Geschick, geeigneter Kanülenkonfiguration und angemessener Sogstärke. Auf diese Weise wird ein beeindruckendes und dauerhaftes Ergebnis erzielt: eine gleichermaßen gründliche wie gleichmäßige Fettentfernung ohne Unregelmäßigkeiten, Asymmetrien oder unschöne Dellen und Wellen.

Die Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte, die den technisch anspruchsvollen Eingriff künftig als Kassenleistung durchführen dürfen, sind gemäß dem aktuellen Beschluss des G-BA allerdings weiterhin nicht sehr hoch: So reicht es zum Beispiel, wenn der Operateur innerhalb von zwei Jahren lediglich 20 Liposuktionen bei Lipödem unter Anleitung eines bereits erfahreneren Facharztes absolviert hat. Als erfahren gilt der Operateur bereits, wenn er den Eingriff mindestens 50-mal durchgeführt hat.

Über welche Facharztausbildung der Operateur verfügt, ist ebenfalls nicht von Belang: So können alle operativ tätigen Facharztgruppen die Lipödem-OP als Leistung vermarkten und durchführen – seien es Gefäßchirurgen und Dermatologen, Gynäkologen, Orthopäden oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen.

Die Alternative: Schmerzfreiheit + Ästhetik beim erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Der Weg hin zu einer Kostenerstattung für die sinnvolle – und einzig wirksame – operative Lipödem-Therapie ist trotz des neuen Beschlusses des G-BA für viele betroffene Frauen weiterhin lang und unter Umständen steinig.

In unserer Privatpraxis bieten wir die operative Lipödem-Therapie ausschließlich als Selbstzahlerleistung an. Dafür erhalten Patientinnen bei uns

Im Rahmen einer persönlichen Beratung in unserer Praxis in Frankfurt – während der regulären Sprechstunde oder auch an einem unserer regelmäßig stattfindenden Themen-Samstage – informieren wir Sie eingehend über die Fettabsaugung zur nachhaltigen Behandlung des Lipödems an unterschiedlichen Problemzonen. Wir erläutern Ihnen unsere Sicherheitsstandards sowie die Behandlungskosten und beantworten Ihnen vielfältige Fragen.

069 / 173 20 10 70 oder Kontaktformular ausfüllen

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