Kostenübernahme Krankenkasse

Brustverkleinerung über die Krankenkasse oder als Selbstzahlerin?

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Manche Frauen leiden unter der Größe ihrer Brust, weil sie nicht mehr zu den restlichen Körperproportionen passt. Darüber hinaus bringt eine übergroße Brust mitunter auch gesundheitliche Probleme mit sich. Das hohe Gewicht der Brust kann die Wirbelsäule belasten und zu Haltungsschäden führen sowie Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich nach sich ziehen. Neben den orthopädischen Beschwerden leiden betroffene Frauen auch unter Schweregefühl und Schmerzen in den Brüsten selbst, Einschnürungen an den Schultern durch die BH-Träger und Hautekzemen in der Unterbrustfalte. Auch große psychosoziale Belastungen treten häufig auf.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Eine operative Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik) zählt in Deutschland grundsätzlich zu den ästhetischen Operationen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen, wenn ein klarer medizinischer Krankheitswert vorliegt und nicht lediglich ein verständlicher Wunsch nach einer schöneren Brustform oder eine psychische Belastung im Vordergrund steht.

Ob eine medizinische Notwendigkeit für den Eingriff besteht, wird durch den Medizinischen Dienst (MD) der Krankenkassen geprüft. Entscheidend sind dabei mehrere Kriterien, die nachvollziehbar erfüllt und gut dokumentiert sein müssen:

  • Körperliche Beschwerden: Es müssen chronische Nacken-, Rücken- oder Schulterschmerzen vorliegen, die ärztlich nachvollziehbar direkt durch das Brustgewicht – und nicht etwa (begleitend) durch andere Faktoren – verursacht werden. Als Orientierungshilfe wird ab einer Grenze von zwei Prozent des Körpergewichts pro Brust ein Zusammenhang zwischen Brustgröße und unspezifischen Rückenschmerzen angenommen.
  • Reduktionsgewicht: Es gibt keine standardisierten Bewertungskriterien dafür, um wie viel das Gewicht der Brust reduziert werden muss, um die Anforderung der Krankenkasse zu erfüllen. Von einer ausreichenden mechanischen Entlastung durch eine Brustverkleinerung wird jedoch im Regelfall ausgegangen, wenn das geplante Resektionsgewicht mindestens ein Prozent des Körpergewichts pro Seite beträgt.
  • Ausschöpfung konservativer Maßnahmen: Geeignete Therapien sollten über mehrere Monate konsequent durchgeführt worden sein, ohne dass sich eine ausreichende Besserung eingestellt hat; entsprechende Verordnungen und Behandlungsberichte als Nachweise sind wichtig. Zu den konservativen Therapien zählen beispielsweise Physiotherapie, Rehasport/Funktionstraining, eine medikamentöse Schmerztherapie, Entspannungsverfahren, kognitive Verhaltenstherapie und multimodale Behandlungsprogramme.
  • Hautveränderungen: Therapieresistente Entzündungen oder Pilzinfektionen in der Unterbrustfalte, die dermatologisch dokumentiert sind und trotz mindestens sechsmonatiger Behandlung nicht abheilen, sprechen für einen relevanten Krankheitswert.
  • Body-Mass-Index (BMI): Viele Krankenkassen verlangen, dass sich das Körpergewicht im Bereich des Normal- oder höchstens leichten Übergewichts bewegt (oft BMI unter 25–30). So soll ausgeschlossen werden, dass die übergroße Brust hauptsächlich Folge eines allgemeinen Übergewichts ist, dessen Behandlung die Beschwerden reduzieren würde.

Eine psychische Belastung durch die übergroße Brust wird von den Kassen in der Regel nicht als eigenständiger Grund anerkannt. Stattdessen verweisen sie meist auf psychotherapeutische Behandlungsangebote.

Antragsverfahren: langwierig und unsicher

Wie bei anderen körperformenden Operationen erfolgt die Kostenübernahme für eine Brustverkleinerung nicht automatisch, sondern erfordert einen individuellen Antrag bei der Krankenkasse. Das Verfahren ist oft mühsam und langwierig und kann sich über Wochen oder Monate hinziehen. Patientinnen und Patienten müssen den Antrag sorgfältig vorbereiten und detaillierte Gutachten und Nachweise einreichen:

  • ausführliche fachärztliche Gutachten, aus denen hervorgeht, dass die Beschwerden allein durch die Größe der Brust verursacht werden
  • aussagekräftige Fotodokumentation
  • Nachweise über erfolglos ausgeschöpfte konservative Therapien (Physiotherapie, medikamentöse Behandlung, Sportprogramme)
  • dermatologische Befunde bei wiederkehrenden Entzündungen in der Unterbrustfalte

Im Anschluss entscheidet die Krankenkasse auf Basis dieser Unterlagen und der Stellungnahme des Medizinischen Dienstes. Nicht selten wird zusätzlich eine persönliche Begutachtung des MD anberaumt.

Trotz vollständiger Dokumentation besteht jedoch keine Garantie auf eine Genehmigung: Ablehnungen sind insbesondere bei Brustverkleinerungen eher die Regel als die Ausnahme. Für Patientinnen bedeutet dies oft mehrere Prüfungsrunden, Widersprüche und eine erhebliche zeitliche Verzögerung – ohne sicheren Ausgang des Verfahrens.

Sollten Sie diesen Weg in Erwägung ziehen, ist ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie die erste Anlaufstelle für eine sorgfältige Untersuchung. In einer erfahrenen Fachklinik, beispielsweise der Klinik für Plastische Chirurgie am Agaplesion Markus Krankenhaus, erhalten Sie eine umfassende Beratung und professionelle Unterstützung für Ihren Antrag auf Kostenübernahme.

Brustverkleinerung als Privatleistung: ästhetisch überlegen

Sie sollten sich allerdings bewusst sein, dass der operative Spielraum bei einer bewilligten Kassenleistung durch Wirtschaftlichkeitsvorgaben stark begrenzt ist: Werden die Operationskosten von der Krankenkasse übernommen, beschränkt sich der Eingriff strikt auf die funktionelle Entlastung, also die Reduktion des Volumens mit dem Ziel einer Beschwerdelinderung.

Erfolgt die Behandlung durch einen spezialisierten Facharzt für Plastisch-Ästhetische Chirurgie als Selbstzahlerleistung, steht hingegen die Ästhetik, also das perfekte optische Ergebnis, im Vordergrund. So lässt sich der Anspruch unseres Fachärzte-Teams an das Ergebnis auch nicht damit vereinbaren, was die Krankenkasse im Falle der Leistungsübernahme bewilligen würde:

  • Individuelle Formgebung: Ihr Operateur kann das Brustgewebe so modellieren, dass eine besonders harmonische, zum Körper passende Brustform mit natürlicher Vorwölbung und schönem Profil entsteht. Bei Kassenleistungen liegt der Fokus oft rein auf der Volumenreduktion.
  • Kombination mit Straffung: Unsere Fachärzte kombinieren eine Brustverkleinerung fast immer mit einer aufwendigen Bruststraffung, um ein jugendliches und festes Ergebnis zu erzielen. Ein solcher ergänzender Straffungseingriff ist durch eine Kassenleistung nicht abgedeckt.
  • Symmetrie-Feinarbeit: Bei einer Privatbehandlung kann Ihr Operateur sehr detailliert an Form, Höhe der Brustwarzen und Volumenunterschieden arbeiten, um ein besonders harmonisches Gesamtbild zu schaffen. In der Kassenmedizin werden vor allem grobe Asymmetrien ausgeglichen.

Ihr spezialisierter Facharzt nutzt zudem oft spezialisierte Nahttechniken und gegebenenfalls Nachbehandlungen, um die Narbenbildung so unauffällig wie möglich zu gestalten.

All diese Maßnahmen dienen einem natürlichen, ästhetischen Ergebnis, und in vielen Fällen sind sie kein Bestandteil einer reinen Kassenleistung. Denn während bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse wirtschaftliche Vorgaben eine Rolle spielen, steht bei einer Privatbehandlung Ihre persönliche Zielvorstellung im Mittelpunkt. Zeit, Technik und operative Strategie werden individuell auf Sie abgestimmt – nicht auf Budgetvorgaben.

Eine Brustverkleinerung ist mehr als eine Volumenreduktion zur Behandlung von Beschwerden. Sie ist ein präziser formender Eingriff, bei dem Erfahrung, ästhetisches Gespür und modernste OP-Technik über das Ergebnis entscheiden. Mit einer Privatleistung investieren Sie in Planbarkeit ohne langwierige Genehmigungsverfahren, die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche, höchste chirurgische Sorgfalt und ein ästhetisch überzeugendes Resultat.

Die genauen Kosten für den Eingriff hängen von Ihrem individuellen Befund und der geeigneten Operationstechnik ab. Vereinbaren Sie gern ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Praxis für Plastische Chirurgie. Darin erörtern wir Ihnen Ihren individuellen Kostenplan und informieren Sie über die Möglichkeit einer Ratenzahlung.