Brustverkleinerung über gesetzliche Krankenkasse / private Krankenversicherung

Ihr Antragsverfahren bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung für die Brustverkleinerung in der Klinik für Plastische Chirurgie des Agaplesion Markus Krankenhauses in Frankfurt

Brustverkleinerung aus medizinischen Gründen

Manche Frauen leiden unter der Größe ihrer Brust, weil sie nicht mehr zu den restlichen Körperproportionen passt und darüber hinaus gesundheitliche Probleme mit sich bringt. Das hohe Gewicht der Brust kann die Wirbelsäule belasten und zu Haltungsschäden führen sowie Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich nach sich ziehen. Neben den orthopädischen Beschwerden leiden betroffene Frauen auch unter Schweregefühl und Schmerzen in den Brüsten selbst, Einschnürungen an den Schultern durch die BH-Träger und Hautekzemen in der Unterbrustfalte. Auch große psychosoziale Belastungen treten häufig auf. 

Die gesetzlichen Krankenkassen oder die privaten Krankenversicherungen übernehmen in Einzelfällen die Kosten einer Brustverkleinerung, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Doch wann und unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diesen Eingriff? Dieser Artikel liefert Ihnen alle wichtigen Informationen. 

Kostenübernahme bei Brustverkleinerungen: Was Sie wissen sollten

Eine Brustverkleinerung ist für viele Patientinnen nicht nur eine Frage der ästhetischen Anpassung, sondern häufig auch eine medizinische Notwendigkeit. Beschwerden wie chronische Rückenschmerzen, Nackenschmerzen oder Hautprobleme können eine erhebliche Belastung darstellen. Die Krankenkassen stellen bei einem Antrag auf Kostenübernahme sehr individuelle Anforderungen an die medizinische Indikation, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen betätigt werden müssen. Das fachärztliche Gutachten ist die wichtigste Säule des Antrags. Es muss den genauen Befund schildern und die Ist-Situation anhand von Fotos verdeutlichen. Bei Patientinnen mit einem gravierenden Übergewicht wird vor einer Entscheidung eine Gewichtsreduzierung gefordert. Eine Kostenübernahme für eine operative Korrektur erfolgt nur dann, wenn die Gewichtsabnahme nicht zum gewünschten Erfolg führt. 

Medizinische Indikationen: Der Schlüssel zur Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen oder die privaten Krankenversicherungen übernehmen in Einzelfällen die Kosten einer Brustverkleinerung, wenn die Operation nicht ausschließlich aus ästhetischen Gründen erfolgt, sondern gesundheitliche Beschwerden nachhaltig gelindert werden sollen.

Typische Indikationen sind chronische Schmerzen im Rücken, Nacken oder den Schultern, die durch das Gewicht der Brüste verursacht werden. Auch wiederkehrende Hautentzündungen in der Unterbrustfalte oder erhebliche psychische Belastungen können als medizinische Gründe gelten.

Besonders wichtig ist das fachärztliche Gutachten, das die Beschwerden detailliert beschreibt und mit Fotos unterstützt. Patientinnen mit starkem Übergewicht müssen häufig zunächst eine Gewichtsreduzierung nachweisen, bevor die Krankenkasse einer Kostenübernahme zustimmt. Erst wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, wird eine Operation als notwendige Maßnahme anerkannt.

Gutachten und Nachweise: So überzeugen Sie die Krankenkasse

Um eine Kostenübernahme zu beantragen, muss ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dieser sollte durch eine umfangreiche medizinische Dokumentation ergänzt werden. Ihr Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist die erste Anlaufstelle, um eine detaillierte Untersuchung durchführen zu lassen.

Wichtige Unterlagen für den Antrag sind:

  • ein ärztliches Gutachten mit der Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit

  • Fotodokumentationen, die den Befund belegen

  • Nachweise über eine erfolgreiche Gewichtsreduktion

  • Berichte von weiteren behandelnden Ärzten, falls vorhanden

Nach Einreichung des Antrags wird die Krankenkasse den Fall individuell prüfen. Häufig wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hinzugezogen, um eine unabhängige Begutachtung durchzuführen. Der MDK bewertet, ob die Operation aus medizinischer Sicht notwendig ist oder ob alternative Behandlungsmethoden infrage kommen.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Wenn die Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit anerkennt, deckt sie in der Regel die Kosten für den operativen Eingriff, den stationären Aufenthalt und die notwendigen Medikamente ab. Diese Leistungen umfassen auch die postoperative Nachsorge, die für eine erfolgreiche Heilung essenziell ist.

Wichtig ist jedoch, dass rein ästhetische Leistungen nicht erstattet werden. Dazu zählen etwa Anpassungen, die lediglich dem Erscheinungsbild dienen und keine medizinische Relevanz haben.

Der Antrag: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ein gut vorbereiteter Antrag ist der erste Schritt zur erfolgreichen Kostenübernahme. Beginnen Sie mit einem Beratungsgespräch bei einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Dort erhalten Sie nicht nur eine fundierte Einschätzung, sondern auch alle notwendigen Unterlagen.

Stellen Sie anschließend die Dokumentation zusammen, die neben dem fachärztlichen Gutachten auch Berichte über konservative Therapieansätze umfasst. Reichen Sie den Antrag schriftlich bei Ihrer Krankenkasse ein. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann.

Wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie den Widerspruch gut begründen und zusätzliche Nachweise einreichen. Oft lohnt es sich, in dieser Phase auf die Unterstützung von Experten oder spezialisierten Beratungsstellen zurückzugreifen.

Private Krankenkassen: Abweichende Regelungen

Bei privaten Krankenkassen können die Voraussetzungen zur Kostenübernahme von den Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen abweichen. In der Regel sind die Leistungen im Tarifvertrag genau definiert, weshalb es wichtig ist, sich vorab über die individuellen Bedingungen zu informieren.

Ein persönliches Gespräch mit Ihrer Versicherung und die Vorlage einer detaillierten Dokumentation können hier entscheidend sein. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um offene Fragen zu klären und die Erfolgschancen Ihres Antrags zu erhöhen.

Kooperation mit der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkliniken kann entscheidend sein, um den Prozess der Kostenübernahme erfolgreich zu gestalten. In Kooperation mit der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Wiederherstellungs- und Handchirurgie am Agaplesion Markus Krankenhaus Frankfurt können Patientinnen eine umfassende Beratung und professionelle Unterstützung erwarten.

Die Klinik unter der Leitung von Chefarzt Prof. Dr. Dr. med. habil. Ulrich Rieger genießt nicht nur aufgrund ihrer über 50-jährigen Tradition einen exzellenten Ruf, sondern auch durch ihren wissenschaftlichen Beitrag als Lehreinrichtung der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Hier werden modernste Behandlungsmethoden mit fundierter Expertise kombiniert, um Patientinnen optimal zu betreuen.

Antrag über die Klinik für Plastische Chirurgie des Agaplesion Markus Krankenhauses Frankfurt

Prof. Dr. Dr. med. habil. Ulrich Rieger ist Chefarzt der Klinik und vertritt, entsprechend seiner umfassenden plastisch-chirurgischen Ausbildung an international renommierten Kliniken, sowohl klinisch als auch wissenschaftlich ein breites Spektrum. Dieses reicht von der ästhetischen und rekonstruktiven Gesichtschirurgie über die ästhetische und rekonstruktive Chirurgie der weiblichen und männlichen Brust sowie die körperformenden und -straffenden Operationen, auch nach massivem Gewichtsverlust, bis hin zu komplexen mikrochirurgischen Rekonstruktionen nach Unfällen und Tumoren.

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