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Lipödem OP in Frankfurt

Das Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die ausschließlich Frauen betrifft. Typischerweise lagert sich das krankhafte Fettgewebe symmetrisch an den Beinen, Hüften und/oder Oberarmen ab. So besteht eine deutliche Disproportion zwischen Stamm und Extremitäten, was nicht nur optisch belastend ist, sondern vor allem mit erheblichen Beschwerden wie Druckempfindlichkeit, Spannungsgefühlen, Neigung zu Blutergüssen und zunehmender Bewegungseinschränkung einhergeht.

Ein Lipödem ist nicht mit Übergewicht gleichzusetzen – es handelt sich um eine eigenständige Erkrankung, die in ihrem Verlauf fortschreiten kann. Nichtoperative Behandlungen wie regelmäßige Lymphdrainage, Kompressions- und Bewegungstherapie bewirken eine Reduzierung der Flüssigkeitseinlagerungen in den betroffenen Bereichen, lindern die Beschwerden und verlangsamen das Fortschreiten des Lipödems. Das krankhaft vermehrte Fettgewebe wird so aber nicht reduziert. Ein nachhaltiger Behandlungserfolg lässt sich nur durch eine Lipödem OP mit einer gründlichen Absaugung der Fettzellen erzielen.

Kostenerstattung durch die Krankenkasse: der aktuelle Stand 2026

Bitte beachten Sie: Unsere Praxis ist eine reine Privatpraxis mit höchsten medizinischen und ästhetischen Standards. Wir verfügen also über keine Kassenzulassung. Das heißt für Sie: Bei uns können Sie eine Lipödem OP nicht als Kassenleistung, sondern nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Sie profitieren bei uns allerdings von zahlreichen Leistungen, die für ein überzeugendes Ergebnis in Bezug auf Schmerzfreiheit und Ästhetik unabdingbar sind und von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt werden.

Obwohl das Absaugen des Lipödems die einzige Möglichkeit ist, das krankhaft vermehrte Fettgewebe zu reduzieren und die belastenden Symptome effektiv zu therapieren, konnten sich bislang nur sehr wenige Frauen die Kosten für einen solchen Eingriff erstatten lassen. In den letzten Jahren übernahmen Krankenkassen lediglich beim Lipödem ab Stadium 3 unter bestimmen Voraussetzungen die Kosten.

Im Jahr 2025 gab es nun einen neuen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Krankenkassen, Ärzteverbänden und Kliniken zum Lipödem. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Liposuktion beim Lipödem in den Stadien 1 bis 3 – grundsätzlich – eine Kassenleistung. Auch in den früheren Stadien der Fettverteilungsstörung ist eine Erstattung also möglich. Allerdings ist die Kostenübernahme weiterhin an strenge Bedingungen geknüpft.

Welche Bedingungen müssen für eine Kostenerstattung erfüllt sein?

Was die betroffenen Frauen hoffnungsvoll stimmt, entpuppt sich jedoch beim näheren Hinsehen (weiterhin) als ein Weg mit bürokratischen Hindernissen. Der Medizinische Dienst (MD) prüft Anträge oft kritisch, insbesondere wenn der BMI grenzwertig ist oder die konservative Therapie als „nicht ausreichend dokumentiert“ gilt.

Die Kriterien, die für eine Kostenübernahme erfüllt sein müssen, sind im Einzelnen:

Diagnose und OP-Indikation: Vier-Augen-Prinzip

Der Facharzt, der die Diagnose stellt, darf den Eingriff nicht selbst durchführen („Vier-Augen-Prinzip“). Das heißt: Die Betroffenen wenden sich für die Diagnose zunächst an

  • einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
  • für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder
  • für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder
  • einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie.

Diese Fachärzte müssen über eine Kassenzulassung verfügen! Sollten Sie bereits eine privatärztliche Diagnose vorliegen haben, müssen Sie sich einen anderen, von der Krankenkasse zugelassenen Facharzt mit hoher Expertise in Bezug auf das Lipödem suchen und die Diagnostik erneut durchlaufen. Dass ein Lipödem oft über Jahre nicht diagnostiziert wird, weil die konsultierten Ärztinnen und Ärzte in diesem Bereich nicht über genügend Fachwissen verfügen, ist ein Indiz dafür, dass die Suche nach einem guten Diagnostiker nicht einfach ist und dass Sie gegebenenfalls mit langen Wartezeiten rechnen müssen.

Für die Diagnose wird die Patientin zu ihrer Krankheitsgeschichte befragt und körperlich nach bestimmten Merkmalen untersucht, anhand deren es möglich ist, das Lipödem beispielsweise von einer Lipohypertrophie oder einem Lymphödem zu unterscheiden. Nicht immer einfach ist die Abgrenzung zu Übergewichtigkeit und Adipositas. Klarheit bringt hier eine Diät: Bleibt das Missverhältnis zwischen den unteren Extremitäten und dem Rumpf trotz Gewichtsabnahme bestehen, weist das auf ein Lipödem hin.

Erst sechs Monate nach der Diagnosestellung darf ein weiterer Arzt die Indikation für den operativen Eingriff stellen und die Fettabsaugung durchführen. Die operative Therapie eines Lipödems gehört in die Hände eines Plastischen Chirurgen, der besondere Erfahrungen in der Lipödembehandlung durch Liposuktion bzw. Megaliposuktion nachweisen und eine kurzstationäre Überwachung gewährleisten kann.

Konservative Therapie und stabiles Gewicht

In den sechs Monaten zwischen Diagnose und OP-Indikation müssen kontinuierlich ärztlich verordnete konservative Therapien durchgeführt werden. Wenn diese die Beschwerden nicht hinreichend lindern können und es zudem in dieser Zeit nicht zu einer Gewichtszunahme kommt, darf der Eingriff stattfinden.

BMI und WHtR: keine Kostenübernahme bei schwerer Adipositas

Wenn zugleich eine schwere Adipositas mit extrem vergrößerten Fettdepots vorliegt, lässt sich kein ausreichender OP-Effekt in Bezug auf ein Lipödem erzielen. In diesem Fall ist zunächst eine Gewichtsreduktion anzuraten. Das berücksichtigt auch die neue Regelung des G-BA:

  • Liegt der Body-Mass-Index (BMI) der Patientin über 35, ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich.
  • Bei Frauen mit einem BMI unter 32 übernimmt die Krankenkasse die Kosten ohne weitere Bedingungen.
  • Liegt der Wert zwischen 32 und 35, ist eine OP als Kassenleistung nur zulässig, wenn die Fettanlagerung an Beinen und Oberarmen die Hauptursache für das Übergewicht ist. Hierzu wird ein weiterer Indikator in die Berechnung einbezogen, mit dem sich der Adipositasgrad viel genauer bestimmen lässt: die Waist-to-Height-Ratio (WHtR), also das Verhältnis von Bauchumfang zu Körpergröße. Um eine Kostenübernahme der Krankenkasse zu erreichen, darf dieses Verhältnis den altersentsprechenden Grenzwert nicht überschreiten (unter 40 Jahre: 0,5; 41 bis 49 Jahre: Anstieg um 0,01 je weiteres Lebensjahr; über 50 Jahre: 0,6).

Arzt mit Kassenzulassung

Eine weitere Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse ist, dass ein Arzt mit Kassenzulassung die Liposuktion durchführt. Die meisten in der Lipödem OP besonders erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzte – diejenigen mit dem Schwerpunkt Plastisch-Ästhetische Chirurgie – sind aber in Privatpraxen und -kliniken tätig und können entsprechend ihre Leistung nicht mit der Krankenkasse abrechnen.

Apropos Erfahrung: Wie sieht es bei der Kassenleistung mit Qualitätsstandards aus?

Die operative Lipödem-Therapie besteht in einer großvolumigen und technisch äußerst anspruchsvollen Fettabsaugung. Damit der Eingriff schonend verläuft und ein optimales Ergebnis für die Patientin erzielt, muss der Operateur viele Details bei der Planung und Durchführung der OP berücksichtigen und viel Erfahrung haben. Nur bei einem Facharzt für Plastisch-Ästhetische Chirurgie ist davon auszugehen, dass er umfassend in der Liposuktion geschult ist. So verlangt der Eingriff ein harmonisches Zusammenspiel von manuellem Geschick, geeigneter Kanülenkonfiguration und angemessener Sogstärke. Auf diese Weise wird ein beeindruckendes und dauerhaftes Ergebnis erzielt: eine gleichermaßen gründliche wie gleichmäßige Fettentfernung ohne Unregelmäßigkeiten, Asymmetrien oder unschöne Dellen und Wellen.

Die Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte, die den technisch anspruchsvollen Eingriff künftig als Kassenleistung durchführen dürfen, sind gemäß dem aktuellen Beschluss des G-BA allerdings weiterhin nicht sehr hoch: So reicht es zum Beispiel, wenn der Operateur innerhalb von zwei Jahren lediglich 20 Liposuktionen bei Lipödem unter Anleitung eines bereits erfahreneren Facharztes absolviert hat. Als erfahren gilt der Operateur bereits, wenn er den Eingriff mindestens 50-mal durchgeführt hat.

Über welche Facharztausbildung der Operateur verfügt, ist ebenfalls nicht von Belang: So können alle operativ tätigen Facharztgruppen die Lipödem OP als Leistung vermarkten und durchführen – seien es Gefäßchirurgen und Dermatologen, Gynäkologen, Orthopäden oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen.

Die Alternative: Schmerzfreiheit + Ästhetik beim erfahrenen Plastischen Chirurgen

Der Weg hin zu einer Kostenerstattung für die sinnvolle – und einzig wirksame – operative Lipödem-Therapie ist trotz des neuen Beschlusses des G-BA für viele betroffene Frauen weiterhin lang und unter Umständen steinig. Sie sollten sich zudem bewusst sein, dass der operative Spielraum bei einer bewilligten Kassenleistung stark begrenzt ist: Werden die Liposuktionskosten von der Kasse übernommen, beschränkt sich der Eingriff strikt auf die Linderung von Schmerzen und gegebenenfalls nur auf besonders betroffene Bereiche.

Erfolgt die Behandlung durch einen spezialisierten Facharzt für Plastisch-Ästhetische Chirurgie als Selbstzahlerleistung, wird hingegen besonderer Wert auf die Ästhetik gelegt. Bei uns wählen Sie eine Koryphäe auf dem Gebiet der Lipödem-Chirurgie, während Sie bei einer Kassenleistung auf Chirurgen mit entsprechender Kassenzulassung angewiesen sind, die nicht immer den gleichen Fokus auf ästhetische Perfektion legen. So geht der Anspruch unseres Fachärzte-Teams an das funktionelle und ästhetische Ergebnis einer Lipödem OP weit über das hinaus, was die Krankenkasse im Falle der Leistungsübernahme bewilligen würde:

  • Schmerzfreiheit + Ästhetik: Eine Behandlung durch unser Fachärzte-Team legt den Fokus insbesondere auch auf die ästhetische Körperkonturierung. Ihr Operateur führt die Operation besonders gewebeschonend durch, das Hautbild wirkt nach der OP straffer. Eine Kassenleistung konzentriert sich auf die medizinische Schmerzlinderung.
  • Ganzheitliche Absaugung: Unsere Fachärzte können die Operation so planen, dass alle betroffenen Zonen (zum Beispiel auch die Fesseln oder Flanken) harmonisch in einer oder mehreren Sitzungen behandelt werden, um unschöne Übergänge zu vermeiden. Die Krankenkasse zahlt oft nur für die am stärksten betroffenen Areale.
  • Kombination mit Straffung: Nach großen Absaugmengen bleibt oft ein Hautüberschuss zurück, den unsere Fachärzte mit einem zusätzlichen Straffungseingriff korrigieren können. Eine Hautstraffung direkt im Anschluss an die Liposuktion oder etwas später wird von der Kasse fast nie übernommen, ist aber für ein optisch ansprechendes Ergebnis oft essenziell.

Während bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse wirtschaftliche Vorgaben eine Rolle spielen, steht bei einer Privatbehandlung Ihre persönliche Zielvorstellung im Mittelpunkt. Zeit, Technik und operative Strategie werden individuell auf Sie abgestimmt – nicht auf Budgetvorgaben.

  • Sie erhalten von der gründlichen Diagnose und seriösen, fachärztlichen Beratung bis zur OP und Nachsorge alles aus einer Hand,
  • müssen keine Wartezeiten in Kauf nehmen,
  • erhalten in Bezug auf Schmerzfreiheit und Ästhetik ein absolut überzeugendes Ergebnis und
  • profitieren somit in allen Belangen von der jahrzehntelangen Erfahrung unseres Fachärzte-Teams – mit jährlich rund 200 Liposuktionen.

Im Rahmen einer persönlichen Beratung in unserer Praxis für Plastische Chirurgie in Frankfurt – während der regulären Sprechstunde oder auch an einem unserer regelmäßig stattfindenden Themen-Samstage – informieren wir Sie eingehend über die Fettabsaugung zur nachhaltigen Behandlung des Lipödems an unterschiedlichen Problemzonen. Wir erläutern Ihnen unsere Sicherheitsstandards sowie die Behandlungskosten und beantworten Ihnen vielfältige Fragen.

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persönliches Beratungsgespräch

Unsere Fachärzte haben unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte. Wenn Sie sich in unserer Praxis beraten lassen möchten, führen Sie Ihr Gespräch mit dem spezialisierten Facharzt, der ggf. auch Ihre Operation durchführen würde. Bitte nennen Sie uns daher Ihr Anliegen.


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dr. burkhard dippe im beratungsgespräch

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