Kostenausgleich in unserer Praxis
Die Kosten für reine Schönheitschirurgie müssen Sie selbst tragen. Unsere Behandlungshonorare, wie sie auf dieser Website für die verschiedenen Korrekturverfahren beziffert werden, sind als Anhaltspunkte zu verstehen, um Ihnen etwas Planungssicherheit zu geben. Wie viel eine Augenlidstraffung, ein Facelifting, eine Brust-OP, eine Liposuktion, eine Bauch-, Oberarm- oder Oberschenkelstraffung tatsächlich kostet, hängt in Ihrem Einzelfall davon ab, ob es sich um einen Routineaufwand handelt oder besondere Umstände einen Mehraufwand erfordern.
Für Ihre Gesamtkosten ist es von Bedeutung, ob der Eingriff – wie beispielsweise eine Augenlid-OP – in örtlicher Betäubung und ambulant durchgeführt werden kann oder eine Narkose und dann in der Regel auch ein kurzstationärer Aufenthalt erforderlich werden. Die Narkoseleistung und der Klinikaufenthalt stellen Nebenkosten dar, die in der Summe ungefähr ein Viertel des plastisch-chirurgischen Honorars betragen.
Die Privatliquidationen unserer Praxis erfolgen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für den Eingriff sollten per Überweisung am Tag des Eingriffs ausgeglichen worden sein.
Expertise hat ihren Preis
Es ist nachvollziehbar, dass Patientinnen und Patienten eine möglichst kostengünstige Option suchen, denn nicht jeder ist finanziell auf Rosen gebettet. Aber ästhetisch-plastische Korrekturoperationen sind komplex und damit technisch anspruchsvoll. Deshalb ist die Expertise Ihres Plastischen Chirurgen entscheidend. Nur bei einem langjährig erfahrenen und auf den von Ihnen gewünschten Eingriff spezialisierten Facharzt wird Ihr Korrekturwunsch zur risikoarmen Alltagsroutine mit einem zuverlässig guten Ergebnis.
Sie als Patientin oder Patient bezahlen bei einer Schönheitsoperation auch für die Erfahrung des Operateurs, sein Können und seinen Namen – und damit für Ihre Sicherheit!
Ein junger, weniger erfahrener Plastischer Chirurg wird für dieselbe Schönheits-OP weniger verlangen. Von einem niedrigeren Kostenansatz erhofft dieser sich den Aufbau eines Patientenstamms und möchte wichtige operative Erfahrung sammeln.
Kostenprägende Faktoren sind auch die gesamte Personal- und Infrastruktur. Natürlich nehmen die Qualifikation des Anästhesisten und des weiteren Personals sowie die Ausstattung des Operationssaals und die Qualität der verwendeten Medizinprodukte Einfluss auf die Gesamtkosten einer Schönheitsoperation.
Niedrige Kosten beruhen oft auf Etikettenschwindel
Billiganbieter sind oft fachfremde Ärztinnen und Ärzte oder Vermittlungsdienste, die mit Preisen weit unter dem Facharztstandard werben. Auf der Suche nach „billig“ werden unweigerlich Kompromisse „eingekauft“. Wenn Ästhetische Chirurgie kostengünstig angeboten wird, muss an einer oder mehreren Stellen der Rotstift angesetzt werden, um Gewinn zu erzielen.
Jeder Arzt darf tatsächlich zum Skalpell greifen. Ob Kieferchirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen oder Dermatologen – alle können Schönheitschirurgie anbieten, auch wenn sie dieses Teilgebiet der Plastischen Chirurgie nicht gelernt haben. Dadurch drängen immer mehr kostengünstige Anbieter, denen es an Fachkompetenz und oft auch Seriosität mangelt, in einen für Sie unüberschaubaren Markt.
Die Grundlage der Misere ist juristischer Natur. In Deutschland, einem Land, in dem es in anderen Bereichen für so gut wie alles eine Vorschrift gibt, darf erstaunlicherweise nach wie vor jeder approbierte Arzt Schönheitsoperationen durchführen. Und das wird in der Praxis tatsächlich auch gemacht. Geschäftstüchtige Ärzte der unterschiedlichsten Fachrichtungen lassen sich in Crash-Kursen am Wochenende schulen, um eine Erwerbsquelle zu erschließen, die lukrativ erscheint und außerhalb des Krankenversicherungssystems liegt. Sie nennen sich „Schönheitschirurg“, „Kosmetischer Chirurg“, „Arzt für Ästhetische Medizin“ oder brüsten sich mit anderen wohlklingenden Bezeichnungen. Solche Begriffe sind nicht geschützt, und jeder Arzt mit Berufszulassung darf sie sich juristisch zulässig „anheften“. Gerade diese schwarzen Schafe betreiben oft sehr aggressives Marketing.
Nur (noch) nicht etablierte Fachärzte beteiligen sich am Preiskampf
Doch im Gegensatz zu derart nebulösen, Kompetenz vorgaukelnden Bezeichnungen gibt es einen klar definierten Facharzttitel, der sich auch auf das Leistungsspektrum der Ästhetischen Chirurgie bezieht. Der „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ist geschützt und wird von den Ärztekammern nach einer mindestens sechsjährigen Fachweiterbildung verliehen. Neben der Facharztqualifikation existiert die Zusatzweiterbildung „Plastische Operationen“. Erwerben können diese Bezeichnung nur Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Sie dauert zwei Jahre und bezieht sich nur auf entsprechende Eingriffe in der Kopf-Hals-Region.
Auch mit einer Facharztqualifikation macht’s jedoch erst die Übung – wie überall im Leben. Viele Plastische Chirurgen wurden während ihrer Weiterbildungszeit überwiegend in der Wiederherstellungschirurgie, Handchirurgie und Verbrennungsmedizin weitergebildet. Als niedergelassene Fachärzte mit unzureichender Erfahrung in der Schönheitschirurgie wollen sie „den Fuß in die Tür bekommen“, indem sie sich am Preiskampf beteiligen.
Vorsicht bei Dumpingpreisen und Rundum-sorglos-Paketen im Ausland
Ausländische Praxen und Kliniken – vor allem Anbieter in Osteuropa und der Türkei – werben direkt in Deutschland mit kostengünstigen Angeboten für Schönheitsoperationen. Oft arbeiten sie mit Vermittlungsagenturen und diversen Schönheitsmaklern zusammen, die wiederum mit verlockenden Rundum-sorglos-Paketen Interessierte ködern wollen.
Beim Schönheits-OP-Tourismus folgt oft auf die Freude über den Tiefstpreis ein böses Erwachen, denn die Qualität der dortigen Ärzte, ihrer Leistungen und medizinischen Standards ist vorher kaum einschätzbar. Ein Einsatz minderwertiger Produkte – bestes Beispiel: fehlerhafte Brustimplantate – kann gravierende gesundheitliche Auswirkungen mit einem langen und beschwerlichen Leidensweg zur Folge haben.
Fundierte Ästhetisch-Plastische Chirurgie hat ihren Preis. An der Sicherheit einer Schönheitsoperation sollten Sie nicht sparen. Billigoperationen gehen nicht selten ins Auge. Insbesondere bei einer Schönheits-OP im Ausland werden Sie vorher kaum herausfinden können, wer Sie tatsächlich operiert und ob eine professionelle Nachbehandlung gewährleistet ist. Wenn das Ergebnis nicht nach Ihren Vorstellungen ausfällt und Sie sich in Deutschland einer Nachoperation unterziehen müssen, wird die Angelegenheit richtig teuer.
Vollständige oder teilweise Kostenerstattung der Krankenversicherung für eine Schönheitsoperation?
Schönheitsoperationen sind meist medizinisch nicht notwendig, das heißt ästhetisch indiziert. Dennoch ist im Einzelfall die Grenze zwischen ästhetischer und medizinischer Indikation verschwommen. Die Kosten für ästhetisch-plastische Eingriffe werden in bestimmten Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. den privaten Krankenversicherern übernommen. Voraussetzung ist ein Antrag auf Kostenübernahme vor der Operation und dessen Prüfung durch den Medizinischen Dienst.
Eine Leistungspflicht der Krankenversicherer besteht, wenn durch den Eingriff eine Krankheit geheilt, ihre Verschlimmerung verhütet oder Beschwerden, die mit der Krankheit einhergehen, gelindert werden können. Allerdings ist der Begriff „Krankheit“ im Gesetz nicht klar definiert. Was „krank“ bedeutet, unterliegt ständig Änderungen. Der Medizinische Dienst entscheidet bei seiner Begutachtung unter Berücksichtigung der Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse, ob im Einzelfall eine Kostenübernahme bewilligt ist.
Auch psychische Störungen können einen Eingriff medizinisch begründen. Für eine Kostenübernahme auf der Basis einer psychomedizinischen Indikation ist entscheidend, ob es sich um psychische Störungen mit echtem Krankheitswert handelt, die eventuell schon behandelt worden sind. Auch ein erheblich beeinträchtigtes Selbstwertgefühl kann nicht mit einer psychischen Störung mit Krankheitswert gleichgesetzt werden.
Generell ist es schwierig, bei Schönheitsoperationen eine Kostenübernahme einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu erreichen. Eine amtsärztliche Begutachtung vor dem Eingriff ist obligat. Die operative Behandlung im Fall einer Zusage bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten kann ausschließlich in sogenannten Vertragskrankenhäusern erfolgen. Die freie Wahl Ihres Operateurs wie bei Selbstzahlern und Privatversicherten entfällt.
Es besteht die Möglichkeit, in einem ersten Schritt Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der Krankenversicherung bzw. gegen das Gutachten durch den Medizinischen Dienst einzulegen. Ein zweites Rechtsmittel steht mit der Klage vor dem Sozialgericht zur Verfügung. Diese Klage kann auch ohne Rechtsanwalt eingelegt werden, da in der unteren Instanz der Sozialgerichte keine Anwaltspflicht besteht. Die Vertretung durch einen Fachanwalt geht aber erfahrungsgemäß mit einer höheren Erfolgsquote einher.
Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff Probleme auf, die eine weitere (externe) ärztliche Behandlung erfordern (wie beispielsweise bei einer Folge-OP in Deutschland nach einer schiefgelaufenen Schönheitsoperation im Ausland), haben Betroffene zumindest Aussichten auf eine Kostenbeteiligung seitens ihrer Krankenversicherung. Hierzulande wird ein seriöser Plastischer Chirurg bei komplizierten Verläufen und begründeten Reklamationen alle erforderlichen Folgemaßnahmen auf Kulanz durchführen.
Operative Behandlungen mit Aussicht auf Kostenübernahme oder -beteiligung der Krankenversicherung
- Für eine Oberlidstraffung kann eine Kostenübernahme bewilligt werden, wenn extrem ausgeprägte Schlupflider die Sicht einschränken.
- Eine überschwere Brust kann Nacken- und Rückenschmerzen oder Ekzeme in der Brustumschlagfalte verursachen und stellt dann eine medizinische Indikation für eine Brustverkleinerung dar. Da eine übergroße Brust häufig mit einer generellen Übergewichtigkeit einhergeht, wird bei übergewichtigen Patientinnen die Kostenübernahme von einer Gewichtsreduktion vor dem Eingriff abhängig gemacht.
- Eine Lipödem-OP kann im Lipödem-Stadium III über eine Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn die Liposuktion „medizinisch angemessen“ erscheint. Dafür muss nachgewiesen werden, dass konservative Maßnahmen wie Kompressionstherapie und Lymphdrainage über mindestens sechs Monate keine ausreichende Besserung der Beschwerden bewirkt haben. Bei Übergewichtigkeit und Adipositas wird regelmäßig eine Normalisierung des Körpergewichts gefordert.
- Nach einer massiven Gewichtsreduktion mit irreversiblen Hautüberschüssen kann eine Kostenübernahme für eine Bauchdeckenstraffung, Oberarmstraffung oder Oberschenkelstraffung bewilligt werden, wenn Entzündungen, Pilzerkrankungen oder Ekzeme in den Hautfalten nicht abheilen. Ein wichtiges Bewilligungskriterium ist der Nachweis, dass das reduzierte Körpergewicht über längere Zeit konstant gehalten wurde.
Kosten einer Schönheits-OP steuerlich geltend machen?
„Reine“ Schönheitsoperationen sind nicht steuerlich absetzbar. Wenn Sie sich aber einem Eingriff unterziehen, der (auch) Beschwerden mit Krankheitscharakter lindert, und die Krankenversicherung die Kosten dafür nicht übernimmt, kann die Behandlung von der Finanzbehörde als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden. Dafür sollten Sie sich bereits vor dem Eingriff ein entsprechendes Gutachten besorgen.
Frauen, die sich einer Lipödem-OP als Selbstzahler unterziehen, können die Behandlungskosten auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen (BFH-Urteil vom 23. März 2023, VI R 39/20).
Umsatzsteuerpflicht bei Schönheitsoperationen
Aus medizinischer Sicht sind alle Tätigkeiten eines Arztes uneingeschränkt Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuerpflicht. Die medizinische Sicht entspricht aber nicht der Sicht der Finanzbehörden. Gerade am Beispiel ästhetisch-plastischer Leistungen lässt sich die Diskrepanz zwischen medizinischen und steuerrechtlichen Erwägungen aufzeigen.
Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen müssen sie dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Die Honorare des Plastischen Chirurgen und gleichermaßen des hinzugezogenen Anästhesisten sind umsatzsteuerpflichtig, wenn die Operation nicht ausreichend medizinisch begründet werden kann.
Möglichkeit einer Ratenzahlung und/oder einer Folgekostenversicherung in unserer Praxis
Eine Finanzierung steht Ihnen in unserer Praxis grundsätzlich zur Verfügung. Unser Partner medipay bietet Ihnen unkompliziert und zinsgünstig die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungskosten in Raten zu bezahlen, wenn Sie keine negativen Schufa-Eintragungen besitzen, Ihren Erstwohnsitz im Inland haben und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Die Höhe Ihrer monatlichen Belastung bestimmen Sie dabei über die Wahl der Darlehenslaufzeit.
Risiken bei Schönheitsoperationen korrelieren mit der Art und dem Umfang des Eingriffs und den eventuellen Begleiterkrankungen der Patientin bzw. des Patienten. Eine sehr einfache Absicherung gegen unerwartete Kosten in den ersten drei Jahren bietet unser Partner safe4beauty über eine Folgekostenversicherung. Diese Versicherung übernimmt Kosten, wenn sich die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung nicht oder nur teilweise am entstehenden finanziellen Aufwand beteiligt. Beispielsweise werden Kosten übernommen, wenn Brustimplantate ausgetauscht werden müssen.