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OP-Plastische-Chirurgie-Frankfurt

Hautstraffung nach Gewichtsabnahme: Krankenkasse oder Selbstzahler?

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Eine deutliche Gewichtsabnahme – nach einem bariatrischen Eingriff oder in Eigenregie – führt bei vielen Adipositas-Betroffenen zu einem erheblichen Zugewinn an Gesundheit, Vitalität und Lebensqualität. Nicht selten verbleiben jedoch nach dem Abnehmen ausgeprägte Haut- und Weichteilüberschüsse, die sich nicht mehr ausreichend zurückbilden und sowohl optisch als auch funktional als belastend erlebt werden: Sie können die Beweglichkeit beeinträchtigen, zu Reizungen oder Entzündungen führen und das positive neue Körpergefühl trüben. Durch eine individuell geplante Hautstraffung nach Gewichtsabnahme – etwa Straffungseingriffe an Bauch, Brust, Oberarmen, Oberschenkeln oder im Gesichtsbereich – kann eine harmonischere Körperkontur erreicht werden, die das Ergebnis der Gewichtsreduktion auch äußerlich stimmig macht. Mit der Korrektur der Körperform, die nur durch eine OP möglich ist, ändert sich die Selbstwahrnehmung, es entsteht neue Lebensfreude und ein sehr viel besseres Lebensgefühl. Viele Menschen wünschen sich einen solchen Eingriff schon aus ästhetischen Gründen – unter bestimmten Umständen kann er aber auch medizinisch erforderlich sein. Kommt in diesen Fällen die Krankenkasse für die Kosten auf, wie es für eine medizinisch indizierte Operation eigentlich zu erwarten wäre? Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass die Hürden für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse wie auch durch eine private Krankenversicherung recht hoch sind.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei belegtem Krankheitswert

Bitte beachten Sie: Unsere Praxis ist eine reine Privatpraxis mit höchsten medizinischen und ästhetischen Standards. Wir verfügen also über keine Kassenzulassung. Das heißt für Sie: Bei uns können Sie eine Hautstraffung nach Gewichtsabnahme nicht als Kassenleistung, sondern nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Sie profitieren bei uns allerdings von zahlreichen Leistungen, die für ein überzeugendes Ergebnis unabdingbar sind und von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt werden.

Straffungsoperationen zählen grundsätzlich zu den ästhetischen Eingriffen – das gilt auch für die Hautstraffung nach einer Gewichtsreduktion. Für die Prüfung, ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Einzelfall möglich ist, ist stets ein Antrag erforderlich. Dieser wird nur dann genehmigt, wenn sich der Krankheitswert, also eine erhebliche medizinische Beeinträchtigung, eindeutig nachweisen lässt, die rekonstruktive Maßnahme (die Straffungs-OP) eine geeignete und anerkannte Behandlungsoption darstellt und alternative, konservative Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Nach der Gewichtsabnahme muss zudem das Gewicht über mindestens sechs Monate stabil geblieben sein.

Typische Kriterien für einen klaren Krankheitswert Ihrer Beschwerden sind:

  • Infektionen und Pilzerkrankungen in den Hautfalten, die sich trotz mindestens sechsmonatiger intensiver Behandlung nicht bessern oder immer wieder auftreten
  • krankhafte Funktionsstörungen des betroffenen Bereichs durch den Hautüberschuss – wobei es sich um einen sehr ausgeprägten Befund handeln muss, durch den es zu nachvollziehbaren Störungen bei Bewegungen oder Teilhabe kommt, beispielsweise:
    • an den Oberarmen: hängendes Gewebe mindestens so breit wie der gedachte straffe Oberarm
    • am Bauch: hängendes Gewebe überdeckt den Schambereich vollständig
    • am Gesäß: Einklemmen der Haut in der Gesäßfalte und dadurch Schmerzen beim Sitzen
    • an den Oberschenkeln: Hautfettschürzen an den Innenseiten, die beim Gehen großflächig aneinanderschlagen und -reiben

Psychische Belastungen, die durch den Hautüberschuss entstehen, werden im Übrigen von der Krankenkasse fast nie als alleiniger Grund akzeptiert; stattdessen wird auf psychotherapeutische Möglichkeiten verwiesen.

Antragsverfahren: zeitintensiv und mit unklarem Ausgang

Das Verfahren zur Beantragung der Kostenübernahme ist aufwendig und kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Betroffene müssen detaillierte Gutachten und Nachweise einreichen:

  • ausführliche fachärztliche Gutachten
  • Fotodokumentationen
  • Nachweise über bereits erfolgte konservative Therapien (Dermatologie, Bewegungstherapie etc.)

Häufig erfolgt auch eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD).

Sollten Sie über diesen Weg nachdenken, ist ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie die erste Anlaufstelle für eine sorgfältige Untersuchung. In einer erfahrenen Fachklinik, beispielsweise der Klinik für Plastische Chirurgie am Agaplesion Markus Krankenhaus, erhalten Sie eine umfassende Beratung und professionelle Unterstützung für Ihren Antrag auf Kostenübernahme.

Kassenpatient oder Selbstzahler: anderes Budget – andere Leistungen

Beachten Sie allerdings, dass der medizinische Handlungsspielraum bei einer bewilligten Kassenleistung stark begrenzt ist: Bewilligt die Krankenkasse die Übernahme der Operationskosten, beschränkt sich der Eingriff strikt auf die Wiederherstellung der Funktion (zum Beispiel eine reine Fettschürzenentfernung). Schließlich spielt für die Krankenkasse auch die Wirtschaftlichkeit eine Rolle.

Übernimmt hingegen ein spezialisierter Facharzt für Plastisch-Ästhetische Chirurgie die Behandlung als Selbstzahlerleistung, stehen die Ästhetik und die Konturierung im Vordergrund, was zu natürlicheren und besseren optischen Ergebnissen führt. Bei einer Privatbehandlung werden Technik und operative Strategie auf Ihre persönliche Zielvorstellung abgestimmt – nicht auf Budgetvorgaben.

Eine Hautstraffung nach Gewichtsabnahme ist mehr als das Entfernen überschüssiger Haut. Ihre individuellen Problemzonen erfordern einen präzisen formenden Eingriff (beispielsweise eine Bauchdeckenstraffung, Oberarmstraffung oder Oberschenkelstraffung), bei dem Erfahrung, ästhetisches Gespür und modernste OP-Technik über das Ergebnis entscheiden. Mit einer Privatleistung investieren Sie in Planbarkeit ohne zeitintensive Antragsverfahren, die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche, höchste fachärztliche Sorgfalt und ein optisch überzeugendes Ergebnis.

Die genauen Kosten für den Eingriff hängen von Ihrem individuellen Befund und der geeigneten Operationstechnik ab. Vereinbaren Sie dafür gern ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Praxis für Plastische Chirurgie. Darin erörtern wir Ihnen Ihren individuellen Kostenplan und informieren Sie über die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

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Unsere Fachärzte haben unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte. Wenn Sie sich in unserer Praxis beraten lassen möchten, führen Sie Ihr Gespräch mit dem spezialisierten Facharzt, der ggf. auch Ihre Operation durchführen würde. Bitte nennen Sie uns daher Ihr Anliegen.


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dr. burkhard dippe im beratungsgespräch