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Gynäkomastie OP als Leistung der Krankenkasse?

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Die männliche Brust besteht – ähnlich wie bei Frauen – aus Brustdrüsengewebe und Fettgewebe. Von einer Gynäkomastie spricht man, wenn es zu einer gutartigen Vergrößerung der Brust beim Mann kommt. Medizinisch wird dabei zwischen der echten Gynäkomastie, bei der sich das Drüsengewebe vermehrt, und der Pseudogynäkomastie (auch Lipomastie) unterschieden, bei der vor allem Fettgewebe im Brustbereich zunimmt. In vielen Fällen liegt eine Mischform aus beiden Veränderungen vor. Die Ursachen einer Gynäkomastie sind vielfältig. Häufig liegt eine hormonelle Verschiebung zwischen Östrogen und Testosteron vor, durch die das Brustdrüsengewebe stimuliert wird. Solche hormonellen Veränderungen können in bestimmten Lebensphasen ganz natürlich auftreten – etwa im Neugeborenenalter, während der Pubertät oder im höheren Lebensalter. In anderen Fällen können Medikamente, Stoffwechselerkrankungen oder Übergewicht eine Rolle spielen.

Für viele Betroffene ist eine ausgeprägte Brustvergrößerung nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern auch eine erhebliche psychische Belastung. Manche Männer berichten zusätzlich über Spannungsgefühle oder Schmerzen im Brustbereich. Kommt in diesen Fällen die Krankenkasse für eine operative Entfernung des Brustdrüsengewebes (Mastektomie) und/oder gegebenenfalls eine (begleitende) Liposuktion auf, da die Behandlung medizinisch notwendig ist? Das entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall anhand verschiedener Kriterien.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Krankheitswert

Bitte beachten Sie: Unsere Praxis ist eine reine Privatpraxis mit höchsten medizinischen und ästhetischen Standards. Wir verfügen also über keine Kassenzulassung. Das heißt für Sie: Bei uns können Sie eine Gynäkomastie OP nicht als Kassenleistung, sondern nur als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Sie profitieren bei uns allerdings von zahlreichen Leistungen, die für ein überzeugendes Ergebnis unabdingbar sind und von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt werden.

Nicht jede Gynäkomastie gilt für die Krankenkasse als Erkrankung und damit als behandlungsbedürftig. Ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Einzelfall möglich ist, wird immer erst auf Antrag geprüft. Dieser wird nur dann genehmigt, wenn der Krankheitswert eindeutig erwiesen ist.

Die beiden wichtigen Kriterien für einen klaren Krankheitswert einer Gynäkomastie sind:

  • Der Befund der (Pseudo-)Gynäkomastie muss erheblich ausgeprägt sein und einen entstellenden Charakter haben, der nicht durch Kleidung kaschiert werden kann, sodass die psychische Beeinträchtigung nachvollzogen werden kann.
  • Es muss eine krankhafte Funktionsstörung vorliegen, die sich beispielsweise in orthopädischen oder dermatologischen Beschwerden oder Schmerzen äußert. Damit Schmerzen durch vermehrtes Brustdrüsengewebe medizinisch anerkannt werden können, muss sich diese Veränderung – ein deutlich vergrößerter Drüsenkörper – bei der Untersuchung und in bildgebenden Verfahren auch eindeutig nachweisen lassen.

Aufwendiges Antragsverfahren

Das Verfahren zur Beantragung der Kostenübernahme ist aufwendig und kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Betroffene müssen detaillierte Gutachten und Nachweise einreichen:

  • fachärztliche Gutachten nach Diagnostik durch Urologen und Endokrinologen
  • Befunde einer bildgebenden Diagnostik (Ultraschall und gegebenenfalls Mammographie)
  • Fotodokumentationen
  • Nachweise über die Ausschaltung und Behandlung von möglichen Ursachen (zum Beispiel Absetzen eines auslösenden Medikaments)
  • Nachweis eines angemessenen Beobachtungszeitraums von mindestens zwölf Monaten, in dem sich der Befund nicht gebessert hat

Häufig erfolgt auch eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD).

Sollten Sie über diesen Weg nachdenken, ist ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie die erste Anlaufstelle für eine sorgfältige Untersuchung. In einer erfahrenen Fachklinik, beispielsweise der Klinik für Plastische Chirurgie am Agaplesion Markus Krankenhaus, erhalten Sie eine umfassende Beratung und professionelle Unterstützung für Ihren Antrag auf Kostenübernahme.

Kassenpatient oder Selbstzahler: anderes Budget – andere Leistungen

Sie sollten sich allerdings bewusst sein, dass der medizinische Handlungsspielraum bei einer bewilligten Kassenleistung begrenzt ist. Im Falle einer echten Gynäkomastie, die Schmerzen verursacht, würde die Krankenkasse – wenn sie die Kostenübernahme überhaupt bewilligt – beispielsweise nur für die Entfernung des Brustdrüsengewebes zahlen. Eine begleitende Liposuktion würde in der Regel nicht übernommen.

Für einen spezialisierten Facharzt für Plastisch-Ästhetische Chirurgie, der die Behandlung als Selbstzahlerleistung erbringt, steht das ästhetische Ergebnis im Vordergrund: eine glatte und unauffällige Fläche ohne Einsenkungen oder Dellen und mit „unsichtbaren“ Übergängen. Bei einer Privatbehandlung werden Technik und operative Strategie so auf Ihre persönlichen Wünsche abgestimmt – nicht auf Budgetvorgaben.

In den Händen eines erfahrenen Plastischen Chirurgen kann jede Ausprägung einer Gynäkomastie dauerhaft und ästhetisch ansprechend entfernt werden. Das Ergebnis ist eine flachgewölbte Männerbrust mit gleichmäßiger Oberflächenstruktur, die mit dem übrigen Oberkörper harmoniert. Entscheidend dafür sind Erfahrung, ästhetisches Gespür und modernste OP-Technik. Mit einer Privatleistung investieren Sie in Planbarkeit ohne zeitintensive Antragsverfahren, die Umsetzung Ihrer persönlichen Wünsche, höchste fachärztliche Sorgfalt und ein optisch überzeugendes Ergebnis.

Die genauen Kosten für den Eingriff hängen von Ihrem individuellen Befund und der geeigneten Operationstechnik ab. Vereinbaren Sie dafür gern ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Praxis für Plastische Chirurgie. Darin erörtern wir Ihnen Ihren individuellen Kostenplan und informieren Sie über die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

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Unsere Fachärzte haben unterschiedliche Behandlungsschwerpunkte. Wenn Sie sich in unserer Praxis beraten lassen möchten, führen Sie Ihr Gespräch mit dem spezialisierten Facharzt, der ggf. auch Ihre Operation durchführen würde. Bitte nennen Sie uns daher Ihr Anliegen.


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dr. burkhard dippe im beratungsgespräch