Schlagwort: Schönheitschirurgie

  • Kosten, Kostenübernahme und steuerliche Aspekte bei Schönheitsoperationen

    Kosten, Kostenübernahme und steuerliche Aspekte bei Schönheitsoperationen

    Kosten von Schönheits-OPs: Kostenausgleich in unserer Praxis

    Die Kosten von Schönheits-OPs müssen Sie in der Regel selbst tragen. Unsere Honorare, die wir Ihnen auf der Website für die verschiedenen Korrekturverfahren nennen, sind als Anhaltspunkte zu verstehen. Wie viel der gewünschte Eingriff tatsächlich kostet, hängt in Ihrem Einzelfall davon ab, ob es sich um einen Routineaufwand handelt oder besondere Umstände einen Mehraufwand erfordern.
    Für Ihre Gesamtkosten ist es von Bedeutung, ob der Eingriff in örtlicher Betäubung und ambulant durchgeführt werden kann oder eine Narkose erfordert. Letzteres ist dann in der Regel auch mit einem kurzstationären Aufenthalt verbunden. Die Narkoseleistung und der Klinikaufenthalt stellen Nebenkosten dar, die in der Summe ungefähr ein Viertel des plastisch-chirurgischen Honorars betragen.
    Die Privatliquidationen unserer Praxis erfolgen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für den Eingriff sollten per Überweisung am Tag des Eingriffs ausgeglichen worden sein.

    Expertise hat ihren Preis

    Es ist nachvollziehbar, dass Patientinnen und Patienten eine möglichst kostengünstige Option suchen, denn nicht jeder ist finanziell auf Rosen gebettet. Aber ästhetisch-plastische Korrekturoperationen sind komplex und damit technisch anspruchsvoll. Deshalb ist die Expertise Ihres Plastischen Chirurgen entscheidend. Nur bei einem langjährig erfahrenen und auf den von Ihnen gewünschten Eingriff spezialisierten Facharzt wird Ihr Korrekturwunsch zur risikoarmen Alltagsroutine mit einem zuverlässig guten Ergebnis.

    Sie als Patientin oder Patient bezahlen bei einer Schönheitsoperation auch für die Erfahrung des Operateurs, sein Können und seinen Namen – und damit für Ihre Sicherheit!

    Ein junger, weniger erfahrener Plastischer Chirurg wird für dieselbe Schönheits-OP weniger verlangen. Von einem niedrigeren Kostenansatz erhofft dieser sich den Aufbau eines Patientenstamms und möchte wichtige operative Erfahrung sammeln.

    Kostenprägende Faktoren sind auch die gesamte Personal- und Infrastruktur: die Qualifikation des Anästhesisten und des weiteren Personals, die Ausstattung des Operationssaals und die Qualität der verwendeten Medizinprodukte. All diese Faktoren nehmen Einfluss auf die Kosten von Schönheits-OPs.

    Niedrige Kosten von Schönheits-OPs beruhen oft auf Etikettenschwindel

    Billiganbieter sind oft fachfremde Ärztinnen und Ärzte oder Vermittlungsdienste, die mit Preisen weit unter dem Facharztstandard werben. Auf der Suche nach „billig“ werden unweigerlich Kompromisse „eingekauft“. Wenn Ästhetische Chirurgie kostengünstig ist, ist an einer oder mehreren Stellen der Rotstift nötig, um Gewinn zu erzielen.

    Jeder Arzt darf tatsächlich zum Skalpell greifen. Ob Kieferchirurgen, HNO-Ärzte, Gynäkologen oder Dermatologen. Alle können Schönheitschirurgie anbieten, auch wenn sie dieses Teilgebiet der Plastischen Chirurgie nicht gelernt haben. Dadurch drängen immer mehr kostengünstige Anbieter, denen es an Fachkompetenz und oft auch Seriosität mangelt, in einen für Sie unüberschaubaren Markt.

    Die Grundlage der Misere ist juristischer Natur. In Deutschland, einem Land, in dem es in anderen Bereichen für so gut wie alles eine Vorschrift gibt, darf erstaunlicherweise nach wie vor jeder approbierte Arzt Schönheitsoperationen durchführen. Und das tun in der Praxis tatsächlich auch viele Ärzte.

    Geschäftstüchtige Ärzte der unterschiedlichsten Fachrichtungen lassen sich in Crash-Kursen am Wochenende schulen. So erschließen sie sich eine Erwerbsquelle, die lukrativ erscheint und außerhalb des Krankenversicherungssystems liegt. Sie nennen sich „Schönheitschirurg“, „Kosmetischer Chirurg“, „Arzt für Ästhetische Medizin“ oder brüsten sich mit anderen wohlklingenden Bezeichnungen. Solche Begriffe sind nicht geschützt, und jeder Arzt mit Berufszulassung darf sie sich juristisch zulässig „anheften“. Gerade diese schwarzen Schafe betreiben oft sehr aggressives Marketing.

    Nur (noch) nicht etablierte Fachärzte beteiligen sich am Preiskampf

    Doch im Gegensatz zu derart nebulösen, Kompetenz vorgaukelnden Bezeichnungen gibt es einen klar definierten Facharzttitel, der sich auch auf das Leistungsspektrum der Ästhetischen Chirurgie bezieht. Der „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ist geschützt und wird von den Ärztekammern nach einer mindestens sechsjährigen Fachweiterbildung verliehen. .

    Neben der Facharztqualifikation existiert die Zusatzweiterbildung „Plastische Operationen“. Erwerben können diese Bezeichnung nur Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Sie dauert zwei Jahre und bezieht sich nur auf entsprechende Eingriffe in der Kopf-Hals-Region.

    Auch mit einer Facharztqualifikation macht’s jedoch erst die Übung – wie überall im Leben. Viele Plastische Chirurgen wurden während ihrer Weiterbildungszeit überwiegend in der Wiederherstellungschirurgie, Handchirurgie und Verbrennungsmedizin weitergebildet. Als niedergelassene Fachärzte mit unzureichender Erfahrung in der Schönheitschirurgie wollen sie „den Fuß in die Tür bekommen“, indem sie sich am Preiskampf beteiligen.

    Vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten von Schönheits-OPs durch die Krankenversicherung?

    Schönheitsoperationen sind meist medizinisch nicht notwendig, das heißt ästhetisch indiziert. Dennoch ist im Einzelfall die Grenze zwischen ästhetischer und medizinischer Indikation verschwommen. In bestimmten Ausnahmefällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen bzw. private Krankenversicherer die Kosten für ästhetisch-plastische Eingriffe. Voraussetzung ist ein Antrag auf Kostenübernahme vor der Operation und dessen Prüfung durch den Medizinischen Dienst.

    Eine Leistungspflicht der Krankenversicherer besteht, wenn der Eingriff eine Krankheit heilen, ihre Verschlimmerung verhüten oder Beschwerden, die mit der Krankheit einhergehen, lindern kann. Allerdings ist der Begriff „Krankheit“ im Gesetz nicht klar definiert. Was „krank“ bedeutet, unterliegt ständig Änderungen. Der Medizinische Dienst entscheidet bei seiner Begutachtung unter Berücksichtigung der Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse, ob im Einzelfall eine Kostenübernahme bewilligt ist.

    Auch psychische Störungen können einen Eingriff medizinisch begründen. Für eine Kostenübernahme auf der Basis einer psychomedizinischen Indikation ist entscheidend, ob es sich um psychische Störungen mit echtem Krankheitswert handelt, die eventuell schon behandelt worden sind. Auch ein erheblich beeinträchtigtes Selbstwertgefühl kann nicht mit einer psychischen Störung mit Krankheitswert gleichgesetzt werden.

    Generell ist es schwierig, bei Schönheitsoperationen eine Kostenübernahme einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu erreichen. Eine amtsärztliche Begutachtung vor dem Eingriff ist obligat. Die operative Behandlung im Fall einer Zusage bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten kann ausschließlich in sogenannten Vertragskrankenhäusern erfolgen. Die freie Wahl Ihres Operateurs wie bei Selbstzahlern und Privatversicherten entfällt.

    Möglichkeiten von Rechtsmitteln und Kostenbeteiligung bei Folgeoperationen

    Es besteht die Möglichkeit, in einem ersten Schritt Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der Krankenversicherung bzw. gegen das Gutachten durch den Medizinischen Dienst einzulegen. Ein zweites Rechtsmittel steht mit der Klage vor dem Sozialgericht zur Verfügung. Diese Klage kann auch ohne Rechtsanwalt eingelegt werden, da in der unteren Instanz der Sozialgerichte keine Anwaltspflicht besteht. Die Vertretung durch einen Fachanwalt geht aber erfahrungsgemäß mit einer höheren Erfolgsquote einher.

    Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff Probleme auf, die eine weitere (externe) ärztliche Behandlung erfordern, haben Betroffene zumindest Aussichten auf eine Kostenbeteiligung seitens ihrer Krankenversicherung. Das kann beispielsweise bei einer Folgeoperation in Deutschland nach einer schiefgelaufenen Schönheits-OP im Ausland der Fall sein. Hierzulande wird ein seriöser Plastischer Chirurg bei komplizierten Verläufen und begründeten Reklamationen alle erforderlichen Folgemaßnahmen auf Kulanz durchführen.

    Operative Behandlungen mit Aussicht auf Kostenübernahme oder -beteiligung der Krankenversicherung

    Eine Erstattung der Kosten ist bei Vorliegen einer eindeutigen medizinischen Indikation für eine Oberlidstraffung, Brustverkleinerung, Lipödem OP, Bauchstraffung sowie Oberarm- und Oberschenkelstraffung möglich:

    Kosten von Schönheits-OPs steuerlich geltend machen?

    „Reine“ Schönheitsoperationen sind nicht steuerlich absetzbar. Anders ist es jedoch, wenn Sie sich einem Eingriff unterziehen, der (auch) Beschwerden mit Krankheitscharakter lindert und die Krankenversicherung die Kosten dafür nicht übernimmt. In diesem Fall kann die Behandlung von der Finanzbehörde als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden. Dafür sollten Sie sich bereits vor dem Eingriff ein entsprechendes Gutachten besorgen.

    Frauen, die sich einer Lipödem-OP als Selbstzahler unterziehen, können die Behandlungskosten auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen (BFH-Urteil vom 23. März 2023, VI R 39/20).

    Umsatzsteuerpflicht bei Schönheitsoperationen

    Aus medizinischer Sicht sind alle Tätigkeiten eines Arztes uneingeschränkt Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin und unterliegen damit nicht der Umsatzsteuerpflicht. Die medizinische Sicht entspricht aber nicht der Sicht der Finanzbehörden. Gerade am Beispiel ästhetisch-plastischer Leistungen lässt sich die Diskrepanz zwischen medizinischen und steuerrechtlichen Erwägungen aufzeigen.

    Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen müssen sie dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Die Honorare des Plastischen Chirurgen und gleichermaßen des hinzugezogenen Anästhesisten sind umsatzsteuerpflichtig, wenn die Operation nicht ausreichend medizinisch begründet werden kann.

    Abhängig von der Art des Eingriffs verstehen sich die auf unseren Seiten genannten ungefähren Preisangaben zuzüglich Umsatzsteuer oder sind bereits die Endpreise. Details dazu erfahren Sie beim Beratungsgespräch in unserer Praxis.

    Möglichkeit einer Ratenzahlung und/oder einer Folgekostenversicherung in unserer Praxis

    Eine Finanzierung steht Ihnen in unserer Praxis grundsätzlich zur Verfügung. Unser Partner für Finanzierung bietet Ihnen unkompliziert und zinsgünstig die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungskosten in Raten zu bezahlen. Voraussetzungen sind, dass Sie keine negativen Schufa-Eintragungen besitzen, Ihren Erstwohnsitz im Inland haben und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Die Höhe Ihrer monatlichen Belastung bestimmen Sie dabei über die Wahl der Darlehenslaufzeit.
    Risiken bei Schönheitsoperationen korrelieren mit der Art und dem Umfang des Eingriffs und den eventuellen Begleiterkrankungen der Patientin bzw. des Patienten. Eine sehr einfache Absicherung gegen unerwartete Kosten in den ersten drei Jahren bietet unser Versicherungspartner über eine Folgekostenversicherung. Diese Versicherung übernimmt Kosten, wenn sich die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung nicht oder nur teilweise am entstehenden finanziellen Aufwand beteiligt. Beispielsweise werden Kosten übernommen, wenn Brustimplantate ausgetauscht werden müssen.

  • OP-Tourismus – Vorsicht bei Schönheits-OPs im Ausland

    OP-Tourismus – Vorsicht bei Schönheits-OPs im Ausland

    Schönheits-OPs im Ausland – in Polen, Tschechien, der Türkei und anderen Ländern – erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Ausländische Praxen und Kliniken werben direkt in Deutschland mit attraktiven Angeboten für Schönheitsoperationen – im Grunde Pauschalreisen mit Hotel und OP. Oft arbeiten sie mit Vermittlungsagenturen und diversen Schönheitsmaklern zusammen, die mit verlockenden Rundum-sorglos-Paketen Interessierte ködern wollen. Doch die Realität hinter den günstigen Angeboten ist nicht selten problematisch – sowohl aus medizinischer als auch aus finanzieller Sicht.

    Dumpingpreise und Rundum-sorglos-Pakete: Das sind die Risiken

    Die niedrigen Kosten sind für viele Menschen der Hauptgrund, sich für eine Schönheits-OP im Ausland zu entscheiden. Doch hinter den verlockenden Dumpingpreisen verbergen sich oft Risiken:

    • schlechtere Hygienestandards
    • schließlich doch höhere Kosten vor Ort
    • ernsthafte Probleme wegen schlechterer Absicherung bei Haftungsfragen
    • unplanmäßige Folgebehandlungen bei den ausländischen Ärztinnen und Ärzten mit erneuten Reisekosten
    • unbefriedigendes Ergebnis, das in Deutschland nachoperiert werden muss und erneut Kosten verursacht

    Vorsorge, Nachsorge und Haftung: worauf Sie achten müssen

    Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Schönheitsoperation wie jeder Eingriff ein mehrwöchiger Behandlungsprozess und kein Kurzereignis um die OP herum ist. Eine persönliche Beratung durch den Operateur selbst, eine sorgfältige Vorsorge und enge Nachsorgetermine in den ersten postoperativen Wochen sind für ein gutes Ergebnis zwingende Voraussetzungen. Die von unseren Fachärzten operierten Patientinnen und Patienten erhalten eine persönliche Mobilnummer ihres Operateurs, der ihnen täglich und rund um die Uhr zur Seite steht.

    Wir unterstellen nicht, dass Ärztinnen und Ärzte im Ausland weniger qualifiziert sind, zumal schwarze Schafe auch in Deutschland zu finden sind. Es gibt in ausländischen Kliniken ebenso gute Plastische Chirurgen. Doch folgende Aspekte sollten Sie bedenken:

    • Bei einer Schönheits-OP im Ausland zuverlässig zu entscheiden, ob ein Arzt wirklich kompetent und seriös ist, gestaltet sich deutlicher schwieriger als in Deutschland. Sie werden möglicherweise vorher gar nicht herausfinden können, wer Sie tatsächlich operiert und ob eine professionelle Nachbehandlung gewährleistet ist.
    • Im Falle von Komplikationen und Haftungsfragen entstehen ernsthafte Probleme, weil Sie im Ausland unter Umständen unzureichend abgesichert sind. In Deutschland gibt es Berufshaftpflichtversicherungen und ein funktionierendes Justizsystem. Ohne diese Absicherung sind Schadensersatzforderungen schwierig durchzusetzen.

    Die Kostenfalle einer Schönheits-OP im Ausland: warum billig oft teuer wird

    Fundierte Ästhetisch-Plastische Chirurgie hat ihren Preis. In Bezug auf die niedrigen Behandlungskosten ist also Skepsis angebracht:

    • Zum einen kann der Preis vor Ort plötzlich höher werden. Wenn Sie die Reise schon angetreten haben, sind Sie erpressbar. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kosten für den Eingriff vor Ort noch einmal nachverhandelt werden, beispielsweise wegen angeblich erforderlicher Zusatzleistungen.
    • Bei der Nachsorge sind Probleme zu erwarten. Bei unplanmäßigen Folgebehandlungen müssen Sie noch einmal dorthin reisen oder hiesige Ärztinnen und Ärzte in Anspruch nehmen. So können sich die Gesamtkosten erheblich erhöhen.
    • Wenn ein unbefriedigendes Ergebnis in Deutschland nachoperiert werden muss, war das Billiganbot im Ausland am Ende erheblich teurer als eine Primärbehandlung in Deutschland.

    Gesundheitliche Risiken

    Beim Schönheits-OP-Tourismus folgt oft auf die Freude über den Tiefstpreis ein böses Erwachen, denn die Qualität der dortigen Ärzte, ihrer Leistungen und medizinischen Standards ist vorher kaum einschätzbar. Häufig sind auch die Hygienestandards schlechter als in Deutschland. Und ein Einsatz minderwertiger Produkte – bestes Beispiel: fehlerhafte Brustimplantate – kann gravierende gesundheitliche Auswirkungen mit einem langen und beschwerlichen Leidensweg zur Folge haben. Auch vor Billigangeboten für Behandlungen ohne OP müssen wir ausdrücklich warnen: In unserem Blogartikel Fake Botox lesen Sie, welchen Risiken Sie sich durch illegale, minderwertige und verunreinigte Präparate aussetzen.

    An der Sicherheit einer Schönheitsoperation sollten Sie nicht sparen. Es handelt sich um einen Eingriff, der höchste Präzision, Erfahrung und Sorgfalt erfordert. Unsere Patientinnen und Patienten hier in Deutschland profitieren von strengen Hygienevorschriften und engmaschigen Nachsorgeterminen. Eine Schönheits-OP ist kein Schnäppchen, sondern eine Investition in Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden.

    Statt Schönheits-OP im Ausland: mit einer OP in unserer Praxis in allen Belangen auf der sicheren Seite

    Wenn Sie eine Schönheits-OP in Betracht ziehen, lassen Sie sich in unserer Praxis für Plastische Chirurgie umfassend und persönlich von unserem Fachärzteteam beraten, und entscheiden Sie sich dann gut informiert für den Eingriff. In allen Belangen – medizinisch wie finanziell – sind Sie dann auf der sicheren Seite: Sie werden von einem qualifizierten und spezialisierten Facharzt operiert und erhalten eine sorgfältige Vor- und Nachsorge.

    Zudem wissen Sie vorab genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Denn hierzulande wird ein seriöser Plastischer Chirurg eventuell erforderliche Folgemaßnahmen – etwa bei komplizierten Verläufen und begründeten Reklamationen – auf Kulanzbasis durchführen.

    Wenn Sie mehr über das Thema Kosten, steuerliche Aspekte und die Kostenübernahme in bestimmten Fällen erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Blogartikel Kosten von Schönheits-OPs. Über unseren Partner für Finanzierung können wir mit Ihnen auf Wunsch eine Ratenzahlung für einen Teil der Behandlungskosten vereinbaren.

  • Schönheitschirurgie im besorgniserregenden Wandel

    Schönheitschirurgie im besorgniserregenden Wandel

    Statt Korrektur eines objektiv nachvollziehbaren Makels zunehmend unseriöse Veränderungschirurgie

    Die Ästhetische Chirurgie, die in der breiten Öffentlichkeit als Schönheitschirurgie bezeichnet wird, ist inzwischen enttabuisiert. Sie hat sich aus der Plastischen Chirurgie entwickelt und bietet die Möglichkeit, einzelne nach dem gängigen Schönheitsempfinden unvollkommene Problemzonen eines – eigentlich gesunden – Menschen operativ zu korrigieren. Von den Anfängen der Schönheitschirurgie bis heute haben sich ästhetisch indizierte Eingriffe vom Privileg der Reichen und Prominenten zur erschwinglichen Option für die Bevölkerungsmehrheit in den Industriestaaten gewandelt. Es ist heutzutage kein großer Schritt mehr, Unzulänglichkeiten des Aussehens operativ korrigieren zu lassen. Trotz dieser zunehmenden Offenheit gegenüber Schönheits-OPs haben uns viele Patientengespräche gezeigt, wie unsicher Menschen aus allen Gesellschaftsschichten sind, wenn es um einen Eingriff geht, der eigentlich nicht notwendig ist und dem man sich freiwillig unterzieht.

    Seriöse Schönheitschirurgie kann Lebenshilfe mit dem Skalpell sein, weil sich Patientinnen und Patienten nach der Operation wohler fühlen (siehe Bewertungen von Jameda). Sie ist in jeder Form vertretbar, wenn sie tatsächliche (und damit für andere nachvollziehbare) Makel korrigiert. Für uns ist Schönheitschirurgie dann ein Segen, wenn man sie als „Wohlfühlchirurgie“ und nicht als „Veränderungschirurgie“ versteht.

    Boom der Schönheits-OPs: aufgespritzte Lippen, J-Lo-Po und Megabusen

    Der Boom der Schönheits-OPs in den letzten fünf Jahren ist hingegen ein Fluch: Es wird immer mehr versucht, ganze Körper umzugestalten oder bestimmte Bereiche abnorm zu formen. Insofern befindet sich die Plastisch-Ästhetische Chirurgie in einem besorgniserregenden Umbruch von der klassischen ärztlichen Heilkunst zum Konsumgut. Für Auswüchse wie übermäßig aufgespritzte Lippen, J-Lo-Po-Implantate und Megabusen gibt es viele Ärzte, die – mit dem schnellen Geld vor Augen – bereit sind, ohne Sinn vorzugehen und eine unseriöse Dienstleistungschirurgie zu betreiben.

    Sie selbst müssen mit Ihrem Aussehen unzufrieden sein und genau wissen: „Diesen Busen, diese Nase, diesen schlaffen Bauch will ich nicht akzeptieren. Ich werde nach der Korrektur kein neuer, kein anderer Mensch sein, aber ich werde besser aussehen.“ Die Schönheitschirurgie ist eine klassische ärztliche Heilkunst und sollte nicht als ein Konsumgut verstanden werden. Ärztlich vertretbare Ziele der Ästhetischen Chirurgie sind beispielsweise, eine auffällig kleine weibliche Brust normal groß zu gestalten oder eine abnorm große Brust auf die passende Normalgröße zu bringen – nicht aber eine normal entwickelte Brust extrem zu vergrößern. Und das gilt für alle Verfahren am Körper.

    Bezeichnungen wie „Schönheitschirurg“ oder „Kosmetischer Chirurg“: keine Qualifikation, sondern Augenwischerei

    Auf dem Betätigungsfeld der Schönheitschirurgie gibt es erschreckend viele schwarze Schafe, die ihr Handwerk nicht gut genug beherrschen und auch großen Schaden an Ihrem Körper anrichten können. Das liegt vor allem daran, dass sich jeder approbierte Arzt als „Schönheitschirurg“ oder „Kosmetischer Chirurg“ bezeichnen darf. Diese Begriffe sind nicht von den Landesärztekammern geschützt und sagen nichts über die Qualifikation des Arztes aus.

    Ärztinnen und Ärzte, die sich selbst als „Beauty-Docs“ bezeichnen, gewinnen auf Social-Media-Plattformen ihre Opfer, können in der Regel keine solide Ausbildung nachweisen und halten keine Facharztstandards ein. Geschäftstüchtige Zahnärzte, die ihren Patientinnen und Patienten Faltenunterspritzungen anbieten, oder zur Plastischen Chirurgie fachgebietsfremde Ärzte, die sich berufen fühlen, Brüste zu vergrößern, gehören in Deutschland seit Jahren zum Alltag. Aus den USA haben wir – wie einst McDonald’s und Coca-Cola – nun dieses besorgniserregende Geschäft mit fragwürdiger Schönheit übernommen.

    Facharztstatus Plastische und Ästhetische Chirurgie: keine Gewähr für Erfahrungen in der Schönheitschirurgie

    Junge Fachärzte

    Eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hat eine sechsjährige Weiterbildung absolviert und mit der erfolgreichen Facharztprüfung solide Grundkenntnisse in der Ästhetischen Chirurgie, Rekonstruktiven Chirurgie, Handchirurgie und Verbrennungsmedizin nachgewiesen. Naturgemäß ist es aber für junge Ärzte in der Plastischen Chirurgie schwierig, Schönheits-OPs zu erlernen. Denn Selbstzahler-Patienten wünschen in der Regel, vom Chefarzt und nicht vom Weiterbildungsassistenten operiert zu werden. Außerdem übernehmen Krankenkassen äußerst selten die Kosten ästhetisch-chirurgischer Eingriffe, weshalb in den Weiterbildungskliniken grundsätzlich zu wenige durchgeführt werden.

    Daher sammeln viele Plastische Chirurgen während ihrer Weiterbildungszeit überwiegend Erfahrung in der Wiederherstellungschirurgie, Handchirurgie und Verbrennungsmedizin und sind als niedergelassene Fachärzte auch nicht die richtige Adresse, wenn es um Schönheitschirurgie geht. Nach der sechsjährigen Facharztweiterbildung müssen die gängigen ästhetischen Eingriffe nachträglich in nationalen und internationalen Kursen erlernt werden, um als Plastischer Chirurg eine qualitativ hochwertige Schönheitschirurgie anbieten zu können.

    Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ bei HNO-Ärzten und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen

    Auch Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen können neben ihrem Facharzttitel den Zusatz „Plastische Operationen“ führen. Diese Ärztinnen und Ärzte haben sich in einer zweijährigen Weiterbildung für plastische Operationen in ihrem Fachgebiet qualifiziert. Wenn sie darüber hinaus Angebote machen, ist dies nicht mehr seriös. Ein HNO-Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ hat eine Weiterbildung für Schönheits-OPs im Hals-Nasen-Ohren-Bereich absolviert, ist aber nicht für eine Fettabsaugung, eine Brust- oder Bauchkorrektur qualifiziert.

    Auch ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist kein Alleskönner! Es ist eine Crux in der Qualitätssicherung, dass sich viele Plastische Chirurgen niederlassen, aber in ihrer Weiterbildung wenig oder gar keine Schönheitsoperationen durchgeführt haben. Dadurch sind die Resultate, zumindest am Anfang, nicht gut, und der Ruf der Schönheitschirurgie leidet. Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet das:

    • Wenden Sie sich an einen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie – nur er hat eine fundierte Weiterbildung absolviert.
    • Und wählen Sie einen Experten aus, der sich auf die Operation, die Sie an sich durchführen lassen möchten, spezialisiert hat.

    Warum Schönheitschirurgie zu Dumpingpreisen nicht funktionieren können

    Es ist nachvollziehbar, dass jemand, der an einer Schönheitsoperation interessiert ist, eine möglichst kostengünstige Lösung sucht. Die Kosten schwanken stark. Patientinnen und Patienten sind bei ihrer Arztsuche sehr auf sich allein gestellt.

    Hochwertige Plastisch-Ästhetische Chirurgie hat ihren Preis. Es liegt auf der Hand, dass jemand, der zu Dumpingpreisen operiert, dies deshalb tut, weil er auf andere Weise nicht genug Anfragen bekäme. Die Anzahl der Anbieter wird immer größer und die Qualität der Behandlungen im Gegenzug geringer. Mehrmals wöchentlich wenden sich Patientinnen und Patienten, die von einem anderen Arzt operiert wurden und zu Recht mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, mit der Bitte um einen Korrektureingriff an uns.

    Für eine professionell unter optimalen Sicherheits-, Qualitäts- und Hygienebedingungen durchgeführte OP kommen verschiedene Kostenfaktoren zum Tragen:

    • OP-Säle mit Hightech-Equipment, fest installierter Anästhesieeinrichtung und zertifizierten Abläufen
    • Personal, das bestens geschult (und bezahlt) wird und sich kontinuierlich weiterbildet
    • Materialien führender Hersteller, die hochwertig und geprüft sind

    Das und vieles mehr entscheidet über Top oder Flop bei Ihrer Schönheitsoperation.

    Billig-OPs werden meist von Klinikketten angeboten. Natürlich muss hier beim Personal und Material eingespart worden sein, denn niemand hat etwas zu verschenken. In der Regel werden die Operationen von jungen, nicht hinreichend erfahrenen Operateuren durchgeführt. Wenn es um Ihre Gesundheit geht, sollten Sie hier lieber nicht sparen!

    In unserem Blogartikel Schönheits-OPs im Ausland informieren wir Sie auch ausführlich über die Risiken der vermeintlich preisgünstigen Rundum-sorglos-Pakete in anderen Ländern. Und auch bei Behandlungen ohne OP – Stichwort Botox – sollten Sie dringend von vermeintlichen Schnäppchen Abstand nehmen.

    Realitätsfremde Schönheitsideale und unsinnige Nachfragen nach Schönheitschirurgie durch soziale Medien

    Vor allem junge Menschen sind sehr auf soziale Medien fixiert. Dort werden sie von Gesichtern, die mit Beauty-Filtern und anderen Programmen bearbeitet wurden, überschüttet. Es konnte wissenschaftlich belegt werden, dass soziale Medien die Hemmschwelle für Schönheitsoperationen senken. Wir sehen die Auswirkungen des Social-Media-Zeitalters in unserer täglichen Praxis:

    • Vornehmlich jüngere Patientinnen und Patienten suchen uns mit nicht erreichbaren, teils grotesken Wünschen auf. Ihre Schönheitsideale erweisen sich oft als realitätsfremd.
    • Wir nehmen einen schleichenden Wandel hin zu einem recht gleichförmigen Ideal wahr.

    Jeder Plastische und Ästhetische Chirurg sollte damit verantwortungsbewusst umgehen und dann zu einem kosmetischen Eingriff Nein sagen!

    Patientinnen und Patienten mit einem überzogenen Wunsch nach Selbstoptimierung müssen sich darüber im Klaren sein, dass Schönheitsoperationen kein Friseurbesuch sind! Bei ihnen besteht genauso wie bei medizinisch indizierten Operationen ein gewisses Risiko für Komplikationen.

    Jugendliche beim Schönheitschirurgen?

    Jugendliche eifern oftmals falschen oder vorübergehenden Idealen nach. Weder ist ihr Körper ausgewachsen noch ihre Persönlichkeit ausreichend entfaltet, sodass mit einer Schönheitsoperation physische und psychische Folgeschäden vorprogrammiert sind. Auch wenn aus rechtlicher Sicht vor der Volljährigkeit plastisch-ästhetische Eingriffe mit Einverständniserklärung der Eltern zulässig sind, kommen für uns Korrektureingriffe nur in Ausnahmefällen in Betracht:

    • Wenn ein Kind unter abstehenden Ohren leidet, soll die frühzeitige OP dem Leidensdruck durch permanente Hänseleien vorbeugen.
    • Ausgeprägte Asymmetrien oder eine viel zu große Brust rechtfertigen auch bei jugendlichen Patientinnen ein operatives Vorgehen, da hier die Übergänge zur medizinischen Indikation fließend sind.
    • Gleiches gilt für eine ein- oder beidseitige Vergrößerung der männlichen Brustdrüse (Gynäkomastie) in der Pubertät, weil auch hier die Betroffenen unter Spötteleien leiden.

    Wirtschaftsfaktor Schönheitschirurgie: Spagat zwischen Ökonomie und Ethik

    Die Schönheitschirurgie ist inzwischen ein Wirtschaftsfaktor geworden, keine Frage. Deshalb gerät ethisches Denken und Handeln zunehmend in den Hintergrund. Für unsere Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie gilt:

    • Wir lehnen gewünschte Eingriffe ab, wenn Patientinnen und Patienten eine aus unserer Sicht überzogene, medizinisch nicht vertretbare Erwartungshaltung mit dem Eingriff verknüpfen.
    • Wir sagen zu einem kosmetischen Eingriff Nein, wenn offensichtlich eine psychische Instabilität der Patientin bzw. des Patienten und weniger ein äußerlicher Makel vorliegt, der für andere nachvollziehbar ist. Es gibt nicht wenige Personen, die mit sich und der Welt unzufrieden sind und dies auf ihr Äußeres übertragen.

    Ethik steht in unserer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie vor „Monetik“. Unser guter Ruf lebt auch von den Patientinnen und Patienten, die wir nicht operieren!