Kosten, Kostenübernahme und steuerliche Aspekte bei Schönheitsoperationen
Die Kosten für reine Schönheitschirurgie müssen Sie in der Regel selbst tragen. In bestimmten Ausnahmefällen werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. den privaten Krankenversicherern übernommen oder von der Finanzbehörde als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt.