Gynäkomastie über gesetzliche Krankenkasse / private Krankenversicherung

Ihr Antragsverfahren bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung für die Gynäkomastie in der Klinik für Plastische Chirurgie des Agaplesion Markus Krankenhauses in Frankfurt

Gynäkomastie & Krankenkasse: Kostenübernahme und Voraussetzungen

Eine Gynäkomastie, also eine Vergrößerung der männlichen Brustdrüse, kann für betroffene Männer eine erhebliche psychische und körperliche Belastung darstellen. Viele Patienten stellen sich die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten für eine operative Korrektur übernimmt. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Gynäkomastie-OP?

Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen medizinisch notwendige Eingriffe. Ob eine Operation zur Korrektur der Gynäkomastie als medizinisch notwendig eingestuft wird, hängt von der individuellen Situation des Patienten ab. Liegt eine echte Gynäkomastie vor – also eine Vergrößerung der Brustdrüse durch überschüssiges Drüsengewebe – kann eine Kostenübernahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Handelt es sich dagegen um eine sogenannte Pseudogynäkomastie (Lipomastie), die auf Fettgewebe beruht, wird die Operation meist als ästhetischer Eingriff betrachtet und nicht übernommen.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Damit die Krankenkasse die Kosten für die Gynäkomastie-OP übernimmt, müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Echte Gynäkomastie nachgewiesen: Eine medizinische Abklärung durch einen Facharzt ist erforderlich. Mittels Ultraschall oder Mammographie kann festgestellt werden, ob es sich um eine echte Gynäkomastie oder eine Pseudogynäkomastie handelt.

  • Erfolglose konservative Therapien: Vor einer OP wird geprüft, ob alternative Behandlungsmethoden wie Hormontherapien, Gewichtsreduktion oder medikamentöse Ansätze erfolglos waren.

  • Psychische Belastung: Eine starke psychische Belastung, dokumentiert durch psychologische Gutachten, kann die Notwendigkeit einer Operation untermauern.

  • Attestierte medizinische Notwendigkeit: Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass die Gynäkomastie gesundheitliche Probleme verursacht und eine Operation medizinisch notwendig ist.

Antragstellung bei der Krankenkasse

Um eine Kostenübernahme zu beantragen, müssen Patienten einen Antrag bei ihrer Krankenkasse einreichen. Folgende Dokumente sind dabei wichtig:

  • Ärztliches Gutachten mit Diagnose und medizinischer Notwendigkeit

  • Bildgebende Untersuchungen (Ultraschall, Mammographie)

  • Nachweise über erfolglose konservative Behandlungen

  • Gegebenenfalls psychologische Gutachten

Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet individuell über eine Kostenübernahme. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, einen medizinischen Dienst zur Begutachtung hinzuzuziehen.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Falls die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt, sollte die Begründung genau geprüft werden. Oft liegt es daran, dass die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend nachgewiesen wurde oder Unterlagen fehlen. In diesem Fall kann ein Widerspruch eingereicht werden, der durch zusätzliche Gutachten und ärztliche Stellungnahmen untermauert werden sollte. Besonders hilfreich sind Nachweise über körperliche Beschwerden oder eine erhebliche psychische Belastung. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht Klage einzureichen. Alternativ kann eine Finanzierung der Operation in Betracht gezogen werden, falls keine andere Lösung gefunden wird.

Kooperation mit der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachkliniken kann entscheidend sein, um den Prozess der Kostenübernahme erfolgreich zu gestalten. In Kooperation mit der Klinik für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Wiederherstellungs- und Handchirurgie am Agaplesion Markus Krankenhaus Frankfurt, können Patientinnen eine umfassende Beratung und professionelle Unterstützung erwarten.

Die Klinik unter der Leitung von Chefarzt Prof. Dr. Dr. med. habil. Ulrich Rieger genießt nicht nur aufgrund ihrer über 50-jährigen Tradition einen exzellenten Ruf, sondern auch durch ihren wissenschaftlichen Beitrag als Lehreinrichtung der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Hier werden modernste Behandlungsmethoden mit fundierter Expertise kombiniert, um Patientinnen optimal zu betreuen.

Antrag über die Klinik für Plastische Chirurgie des Agaplesion Markus Krankenhauses Frankfurt

Prof. Dr. Dr. med. habil. Ulrich Rieger ist Chefarzt der Klinik und vertritt, entsprechend seiner umfassenden plastisch-chirurgischen Ausbildung an international renommierten Kliniken, sowohl klinisch als auch wissenschaftlich ein breites Spektrum. Dieses reicht von der ästhetischen und rekonstruktiven Gesichtschirurgie über die ästhetische und rekonstruktive Chirurgie der weiblichen und männlichen Brust sowie die körperformenden und -straffenden Operationen, auch nach massivem Gewichtsverlust, bis hin zu komplexen mikrochirurgischen Rekonstruktionen nach Unfällen und Tumoren.